Glösa n. Chemnitz

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Allgemein

Amt:
Chemnitz
Glösa (Glesaw)
n. Chemnitz
Einwohner:
10 besessene Mann, darunter 3 Lehenmänner einschließlich dem von Auerswalde selbst, die sind alle dem Amt Chemnitz lehen- und zinsbar.
Weiteres:
In diesem Dorf ist auch eine Erbschenke, die bleibt auf diesem Gut erblich.
Hufen:
9,5 Lehen; darin sind die 3 Lehen, auf denen Auerswaldes Vorwerk liegt, auch begriffen
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Amt Chemnitz auch im Vorwerk des von Auerswalde
Weiteres:

Erbgericht:

Inhaber:
Amt Chemnitzauch im Vorwerk des von Auerswalde
Richteramt:
walzend
Zum Richteramt:
In diesem Dorf ist ein walzendes Gericht, es steht dem Amt willkürlich zu, einen Richter zu ordnen oder zu entsetzen.
Dingstuhl:
Glösa
Zum Dingstuhl:
Sie haben einen eigenen Dingstuhl, darein gehören die Dörfer Borna, Heinersdorf, Furth und Draisdorf. Ein jeder muß, wenn Gericht gehalten wird, 2 Schöffenpfennige erlegen, von denen erhalten die Gerichtshalter Ausrichtung.
Weiteres:

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Amtswagen Chemnitz 4
Leistung:
Sie müssen auf Erfordern mit 1 Fußknechten dienen. Hierüber erlegen sie neben den Blankenauer Dörfern sowie Altendorf, Hilbersdorf und Röhrsdorf ihren Anteil zu 1 Heerfahrtswagen mit 4 Pferde und 2 Knechten. Die Lehenleute brauchen dazu nichts erlegen.
Bemerkung:
Die 3 Lehenmänner mußten auf Erfordern dem Amt je mit 1 Lehenpferd zu Roß oder oder zu Wagen dienen. Dies ist allerdings vom Abt Schleinitz in Geld verwandelt worden, wofür jeder Mann nun dem Amt 1 ß 40 gr jährlich wiederruflich gibt.

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Amt Chemnitz1 ß 20 gr 4 dErbgeschoßMartini
Amt Chemnitz1 ß 18,5 grErbzinsWalpurgis
Amt Chemnitz1 ß 18,5 grErbzinsMichaelis
Amt Chemnitz8 gr 7 dFlachsgeldMichaelis
Amt Chemnitz12 grWeingeldMartini
Bemerkungen: von den Altarleuten; dafür gibt das Amt in dieser Pfarrkirche Meßwein, soviel sie bedürftig sind
Amt Chemnitz3 ß 20 grLehnpferdgeldWalpurgis
Bemerkungen: geben die Lehenmänner, weil ihr Lehenpferdsdienst in Geld verwandelt wurde
Amt Chemnitz3 ß 20 grLehnpferdgeldMichaelis
Bemerkungen: geben die Lehenmänner, weil ihr Lehenpferdsdienst in Geld verwandelt wurde
Amt Chemnitz11,5 Scheffel KornErbzinsMichaelis
Amt Chemnitz5 Scheffel 3 Sipmaß GersteErbzinsMichaelis
Amt Chemnitz5 Scheffel 3 Sipmaß HaferErbzinsMichaelis
Amt Chemnitz1 ChristwerkErbzinsNatalis Domini
Bemerkungen: soll 7 gr wert sein
Amt Chemnitz12 KaphauneErbzinsNatalis Domini
Amt Chemnitz6 HühnerErbzinsMichaelis

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Sie geben von ihren Gütern keine Lehenware. Wenn einer ein Lehen empfängt, gibt er dem Erbherrn 1 Groschen; ausgeschlossen die 3 Lehenmänner, die müssen den 10. Pfennig Lehenware geben, so oft die Lehen zu Fall kommen.
Schreibgeld:
Weiteres:
Die Lehenmänner dürfen ihr Gut nur an männliche Leibeserben vererben.

Kirche

Pfarrort:
Glösa
Pfarrherr:
Amt Chemnitz
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was sie aber dem Pfarrer über die gewöhnlichen Opfergaben, als 4 Pfennige von jeder Person, die 12 Jahre alt geworden ist, geben müssen, verzeichnet die Visitationsordnung und Registratur im Amt Chemnitz.

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 37873, Nr. 5 a
Amtserbbuch:
Chemnitz
Seiten:
402-441