39 besessene Mann, darunter ein Mann, welcher ein geringes Häuslein ohne Zugehörung bewohnt, das ist auf der Gemeinde erbaut, die sind alle dem Amt Borna lehen- und zinsbar.
Das Amt Borna ordnet einen Richter nach seinem Gefallen.
Dingstuhl:
Breunsdorf
Zum Dingstuhl:
Das Amt hat in diesem Dorf einen Dingstuhl.
Weiteres:
Darin sind aber keine offenen Schäden, noch Blutrünste, die fließen, auch Beulen oder Schläge, die aufbrechen, begriffen. Die folgen dem Amt wegen der Obergerichtsbarkeit.
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Breunsdorf
Leistung:
Mit der Mannsfolge dienen sie, so hoch sie nach des Aufgebots Gelegenheit gefordert werden. Sie verhelfen auch mit den Dörfern Wyhra und Heinersdorf zu 1 Heerfahrtswagen mit 4 Pferden, 2 Wagenknechten und dazu gehöriger Abfertigung.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Amt Borna
2 ß 59 gr 6 nd
Erbzins
Walpurgis
Amt Borna
5 ß 18 gr 2 nd
Erbzins
Michaelis
Amt Borna
26 gr 2 d
Heringsgeld
Natalis Domini
Bemerkungen: bringen dies untereinander nach Anzahl ihrer Güter auf und antworten es ins Amt
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Sie müssen von allen ihren Gütern, so sie erkaufen, verwechseln oder sonsten zu Fall kommen, den 30. Pfennig oder das 30 Schock zu Lehnware geben.
Schreibgeld:
Weiteres:
Kirche
Pfarrort:
Breunsdorf
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was sie dem Pfarrer über die gewöhnlichen Opfergaben zu geben verpflichtet sind, ist im Verzeichnis über der Pfarrer Einkommen im Amt Altenburg zu befinden.