14 besessene Mann, darunter 3 Anspanner und 4 Dreschgärten, die alle waren dem Kloster Nimbschen, sind jetzt aber der neuen Schule zu Grimma lehen- und zinsbar.
Weiteres:
Schaddel ist ein neues Dorf, es ist vor 24 Jahren auf Nimbschener Güter erbaut, auf Nachlassen des gewesenen Kurfürsten.
Hufen:
3 Hufen und 1 Viertel; hier sind 24 Ruten für 1 Hufe gerechnet [fol. 140a]
In diesem Dorf gibt es keinen Erbrichter sondern einen Schultheiß, der ist nach Gefallen zu ordnen oder zu entsetzen; er muß auf die Gerechtigkeiten der Schule sehen.
Dingstuhl:
Großbardau / Kleinbothen
Zum Dingstuhl:
Sie sind zu den Gerichtsstühlen zu Großbardau oder Kleinbothen gefallen. Sie müssen dort ihre Rügen vorbringen, sie geben aus jedem Haus 4 nd Rügengeld, dafür muß der Richter den Schöffen dieses Dorfes eine Mahlzeit geben.
Weiteres:
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Großbardau [Schulwagen Grimma]
Leistung:
Zur Mannschaft sind sie nicht verpflichtet gewesen, aber sie müssen den Heerfahrtswagen zu Großbardau nach Gelegenheit ihrer Güter mit unterhalten helfen.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Schulamt Grimma
2 ß 54 gr
Erbzins
Walpurgis
Schulamt Grimma
2 ß 54 gr
Erbzins
Michaelis
Schulamt Grimma
16 Scheffel Hafer
Erbzins
Michaelis
neues Grimmaer geschlicht Maß
Pfarrer zu Großbothen
10 Scheffel Hafer
Bemerkungen: von 3 Mann [summiert aus den Einzelangaben]
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Wann und so oft die Güter zu Fall kommen, geben sie der Schule den 50. Pfennig Kaufgeld zu Lehenware.
Schreibgeld:
Sie müssen Teilschillinge geben. Wenn sich nach Todesfällen die Kinder oder andere Erben teilen, dann muß jeder Erbnehmer, der Anteil erhält, der Schule 12 gr geben. So müssen auch Mutter oder Vater geben, ungeachtet, daß sie den halben Teil bekommen.
Weiteres:
Kirche
Pfarrort:
Großbothen
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Das Einkommen der Pfarre gibt das "Widebuch" im Amt Grimma.