Kleinbothen sö. Grimma

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Allgemein

Amt:
Schulamt Grimma
Kleinbothen (Kleyn Botten)
sö. Grimma
Einwohner:
21 besessene Mann mit dem Lehnrichter und dem Müller, darunter 8 Anspanner, die alle waren dem Kloster Nimbschen, sind jetzt aber der neuen Schule zu Grimma lehen- und zinsbar.
Weiteres:
[Lehenrichter fol. 103a: der muß der Schule auf Erfordern 1 Lehenpferd einstellen und damit dienen; ist man dessen nicht bedürftig, gibt er 2 gute ß gr.]
Hufen:
15,5 Hufen und 5 Ruten; hier sind 24 Ruten für 1 Hufe gerechnet [fol. 101a]
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Schulamt Grimma
Weiteres:

Erbgericht:

Inhaber:
Schulamt Grimma
Richteramt:
Erbrichter
Zum Richteramt:
Der Erbrichter hat ein Lehengut. Er darf nicht brauen, aber wenn Gericht gehalten wird, muß er etliche Faß Grimmaer Bier einlegen und ausschenken. Er muß den Gerichtshaltern und Schöffen Essen und Trinken und den Gerichtshaltern auch Futter geben.
Dingstuhl:
Kleinbothen
Zum Dingstuhl:
Die Schule hat einen Dingstuhl. Die Schule entscheidet willkürlich, ob die Einwohner mit ihren Rügen und Gerichtssachen nach Schaddel gehen müssen. Sie müssen Rügenpfennige, aus jedem Haus 4 d, erlegen, dafür muß der Richter den Schöffen Mahlzeit geben.
Weiteres:

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Großbardau [Schulwagen Grimma]
Leistung:
Sie dienen auf kurfürstliches Erfordern mit 1 Fußknecht. Dazu helfen sie neben den anderen Dörfern der Schule zu einem Heerfahrtswagen wie bei Großbardau verzeichnet.
Bemerkung:

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Schulamt Grimma4 ß 52 gr 2 adErbzinsWalpurgis
Schulamt Grimma5 ß 13 gr 2 adErbzinsMichaelis
Schulamt Grimma18 grErbzinsMartini
Bemerkungen: [der Müller von der Mühle]
Schulamt Grimma4 grErbzinsWeihnachten
Schulamt Grimma5,5 grSpinngeldStephani
Bemerkungen: hier sind 15 d Übermaß, davon bekommt 10 d der Pfarrer zu Großbothen "Stephans-Heller" dafür, daß man früher hat Hafer weichen müssen, und 5 d dem Richter für seine Mühe
Schulamt Grimma4 Scheffel 2 Viertel 1 Metz KornErbzinsMichaelisneues Grimmaer gestrichen Maß
Schulamt Grimma7 Scheffel 2 Viertel HaferErbzinsMichaelisneues Grimmaer gestrichen Maß
Schulamt Grimma2 GänseErbzinsMartini
Bemerkungen: [der Müller von der Mühle]
Schulamt Grimma4 KapauneErbzinsMartini
Bemerkungen: [der Müller von der Mühle]
Schulamt Grimma13 HühnerErbzinsMartini
Schulamt Grimma2 ChristbroteErbzinsWeihnachten
Bemerkungen: [vom Lehnrichter und von Müller] jedes Brot 1,5 gr wert
Pfarrer zu Großbothen1,5 Scheffel Weizen
Bemerkungen: [summiert aus den Einzelangaben]
Pfarrer zu Großbothen9 Scheffel 1 Viertel 21 Metzen KornZins und Zehnt
Bemerkungen: [summiert aus den Einzelangaben]
Pfarrer zu Großbothen2 alte Metzen KornZehnt
Bemerkungen: [summiert aus den Einzelangaben]
Pfarrer zu Großbothen11 Metzen HaferZins und Zehnt ?
Bemerkungen: [summiert aus den Einzelangaben]
Pfarrer zu Großbothen2 alte Metzen HaferZehnt
Bemerkungen: [summiert aus den Einzelangaben]
Kirchner zu Großbothen10 Metzen Korn
Bemerkungen: [summiert aus den Einzelangaben]
Küster zu Großbothen2 Scheffel 3 Metzen 5 alte Viertel Korn
Bemerkungen: [summiert aus den Einzelangaben]

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Wann und so oft die Güter durch Todesfälle, Verwechselung oder durch Verkauf zu Fall kommen, geben sie der Schule den 50. Pfennig zu Lehenware.
Schreibgeld:
Sie müssen Teilschillinge geben. Wenn sich nach Todesfällen die Kinder oder andere Erben teilen, dann muß jeder Erbnehmer, der Anteil erhält, der Schule 12 gr geben. So müssen auch Mutter oder Vater geben, ungeachtet, daß sie den halben Teil bekommen.
Weiteres:
Der Lehnrichter aber muß, so oft die Lehen am Gericht fällig werden, 1 Viertel Grimmaer Bier oder soviel Geld zu Lehenware geben.

Kirche

Pfarrort:
Großbothen
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was sie dem Pfarrer über die gewöhnlichen Opfergaben schuldig sind, ist unter jedes Namen verzeichnet und gibt auch das "Widembuch" im Amt Grimma.

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 37944, Nr. 4
Amtserbbuch:
Schulamt Grimma
Seiten:
100-122

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