13 besessenen Mann, darunter 6 Anspanner, die sind alle der kurfürstlichen Schule lehen- und zinsbar. Der 14. Mann ist aber dem Amt Meißen zugetan; das ist ein Schöffengut.
Weiteres:
Hufen:
23,5 Hufen die sind der Schule lehnbar; die Pfarre und andere Lehenhufen des Amtes sind darin aber nicht begriffen
Schule zu Meißen auf ihren 13 Gütern, auch auf den Pfarrgütern
Obergericht:
Inhaber:
Amt Meißen auf dem Schöffengut
Weiteres:
Erbgericht:
Inhaber:
Schule zu Meißenauf ihren 13 Gütern, auch auf den Pfarrgütern
Inhaber:
Amt Meißenauf dem Schöffengut
Richteramt:
walzend
Zum Richteramt:
In diesem Dorf ist kein Erbgericht, sondern ein walzendes Gericht. Es steht der Schule willkürlich zu, einen Richter zu setzten oder zu entsetzen.
Dingstuhl:
Altlommatzsch
Zum Dingstuhl:
Die Schule hat hier nach ihrem Gefallen und so oft es nötig ist Gericht zu halten; dazu müssen alle, die hier Güter haben, erscheinen; die Einwohner müssen die Gerichtsverwalter auch mit Essen und Trinken und mit Futter versorgen.
Weiteres:
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Naundorf
Leistung:
Sie erlegen neben anderen Dörfern ihren Anteil zu einem Heerfahrtswagen wie bei Naundorf verzeichnet.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Schule zu Meißen
10 ß 26 gr
Erbzins
Walpurgis
Schule zu Meißen
45 gr
Erbzins
Donati
Schule zu Meißen
30 gr
Zins
Michaelis
Bemerkungen: wiederkäuflicher Zins auf 7,5 gute ß Groschen
Schule zu Meißen
122 Scheffel Weizen
Erbzins
Michaelis
neues Maß
Bemerkungen: müssen es in die Schule bringen
Schule zu Meißen
122 Scheffel Gerste
Erbzins
Michaelis
neues Maß
Bemerkungen: müssen es in die Schule bringen
Schule zu Meißen
4 Scheffel Korn
Erbzins
Michaelis
neues Maß
Bemerkungen: müssen es in die Schule bringen
Schule zu Meißen
0,5 Scheffel Mohn
Erbzins
Michaelis
neues Maß
Bemerkungen: von 1 Mann [nicht der Schöffe], der muß es in die Schule bringen
Schule zu Meißen
38 Hühner
Erbzins
Michaelis
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Sie geben von ihren Gütern keine Lehenware, nur wenn einer ein Lehen empfängt, gibt er dem Verwalter der Schule 1 Groschen. - Stirbt aber ein Hufner, der Pferde hatte, verfällt das beste Pferd der Schule; beim Tod der anderen fällt die beste Kuh heim.
Schreibgeld:
Weiteres:
Kirche
Pfarrort:
Lommatzsch
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was sie dem Pfarrer jährlich zu geben schuldig sind, folgt hiernach verzeichnet. [Eintrag fehlt]