15 Mann im Städtlein; dazu 2 vor der Stadt, auf der Höhe gegen Dorf Wehlen, die gehören zu Gericht mit in die Stadt, haben aber kein Bürgerrecht, sondern stehen mit Lehen und Zinsen dem Amt zu.
Weiteres:
[Freiheiten und Gerechtigkeiten des Städtleins vgl. fol. 20b-21b.]
Hufen:
hier sind nur arme Gärtner, deren liegende Gründe vor Zeiten "bei der Sahlheuser" auf 0,5 Hufen angeschlagen wurden, aber die 2 Mann vor der Stadt auf der Höhe haben 1 Hufe
Sie haben keinen Lehen- oder Erbrichter, sondern einen von der Gemeinde erbetenen, der vom Amt bestätigt wird. Er zeigt die Gebote des Amtes an. Der Richter, der erwählt ist, ist der Hofzech und Dienste frei, solange er im Amt ist.
Dingstuhl:
Stadt Wehlen
Zum Dingstuhl:
Wenn hier Gericht gehalten wird, hat der Richter aus Gutwilligkeit den Amtsleuten Essen gegeben. Das Trinken für 3 Personen zahlt aber die Gemeinde.
Weiteres:
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Leistung:
Sie haben nie zu einem Heerfahrtswagen gedient, sondern als das Haus zu Wehlen noch bewohnt war, dort Wachdienste geleistet. Sie müssen jetzt in der Not das Schloß Hohnstein neben den Hohnsteinern und denen von Zeschnig bewachen.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Amt Lohmen
1 Pfund Pfeffer
Erbzins
Amt Lohmen
5 Stein Unschlitt
Erbzins
Amt Lohmen
80 gr
Erbzins
Walpurgis
Bemerkungen: dazu geben allein die beiden Vorstädter
Amt Lohmen
2 ß 0,5 gr
Erbzins
Michaelis
Pfarrer zu Dorf Wehlen
14 gr
Laßzins
Bemerkungen: von 2 Laßufern
Amt Lohmen
1 ß 54 gr
Laßzins
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Hausgenossen: Abzugsgeld und Teilschillinge geben sie nicht. Für den Loßbrief haben sie vormals den Amtleuten 7,5 gr geben müssen.
Schreibgeld:
Weiteres:
Kirche
Pfarrort:
Dorf Wehlen
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was sie dem Pfarrer und dem Schulmeister geben, findet sich in deren Verzeichnis.