Eine wüste Mark, gebrauchen 31 Mann von Collmen, Böhlitz und Zschepa erblich. Diese wüste Flur ist dem Amt Wurzen mit Steuer, Ober- und Erbgerichten zugetan. Die Flur ist dem Amt lehnbar, die Zinse aber sind dem Kapitel zu Wurzen zuständig.
Welcher Inhaber oder Belehnter auf dieser Wüstung vom Amt zum Richter verordnet ist, der muß es mit Fleiß bestellen und ausrichten.
Dingstuhl:
Tauchnitz
Zum Dingstuhl:
Das Amt hat auf dieser Wüstung einen Dingstuhl. Das Gericht wird des Jahres 2 Mal unter der Linde gehalten. Die Inhaber sind schuldig, den Gerichtshaltern und ihren Zinsherrn notdürftig Essen und Trinken, so viel eine Mahlzeit verlangt, zu verschaffen.
Weiteres:
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Leistung:
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
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Bemerkungen: -
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)