Burkartshain sö. Wurzen

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Allgemein

Amt:
Wurzen
Burkartshain (Bürgkertshain)
sö. Wurzen
Einwohner:
[Kurzeintrag] 26 besessene Mann, die sind alle Heinrich von Crostewitz zu Mühlbach lehn- und zinsbar. Dem Amt Wurzen sind diese Einwohner mit der Steuer zugetan, die vom Erbherrn eingenommen und ins Amt gebracht wird.
Weiteres:
In diesem Dorf gibt es noch mehr Einwohner, die mit aller Dienstbarkeit dem Amt Grimma zugetan sind.
Hufen:
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Amt Wurzen auf den Höfen der 26 Mann
Weiteres:
Auch Folge, Nachreise, Steuer und alle anderen fürstlichen Hoheiten sind dem Amt Wurzen zuständig. - Der Bach im Dorf scheidet die Gerichtsrechte der Ämter Wurzen und Grimma, im Felde sind sie klar abgegrenzt.

Erbgericht:

Inhaber:
--
Richteramt:
Zum Richteramt:
Dingstuhl:
Zum Dingstuhl:
Weiteres:
[Passus zum Erbgericht ist unklar. Aus "Ober und Erbgerichte ..." wurde von gleicher Hand "Ober- und nicht Erbgerichte ..." gemacht. Das bedeutet wohl, das die Erbgerichte in den Händen des Erbherrn und doch nicht beim Amt lagen.]

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Leistung:
Bemerkung:

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
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Bemerkungen: -

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Schreibgeld:
Weiteres:

Kirche

Pfarrort:
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 40100, Nr. 44
Amtserbbuch:
Wurzen
Seiten:
41-45

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