Amt Wurzen auf den Höfen seiner 15 Leute innerhalb der Zäune des Dorfes
Weiteres:
Mit der Folge und Steuer gehören sie ins Amt Eilenburg.
Erbgericht:
Inhaber:
Amt Wurzenauf den Höfen seiner 15 Leute innerhalb der Zäune des Dorfes
Richteramt:
walzend
Zum Richteramt:
Das Richteramt ist walzend. Wer vom Amt zur Richter verordnet wird, muß dasselbe Richteramt zum allerfleißigsten verwalten.
Dingstuhl:
Doberschütz
Zum Dingstuhl:
Im Dorf wird im Jahr ein Mal Ding gehalten, vom Amt Eilenburg einbestellt und mit den Schöffen dreier Herrschaften besetzt. Das Amt Wurzen und Hans Troff werden dazu durch ihre Richter gefordert. Die 3 Richter zahlen die Mahlzeit, das Bier die Gemeinde.
Weiteres:
[Das Erbbuch verweist auf den zum Ende Dorfes abgeschriebenen Vertrag über die Gerichte; der ist aber nicht ausgeführt worden!]
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Landheerfahrtswagen Wurzen
Leistung:
Sie müssen neben allen anderen Dorfschaften helfen, den Heerfahrtswagen zu halten, sind aber ansonsten zu nichts anderem schuldig.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Amt Wurzen
3 ß 14 gr 4 d
Erbzins
Michaelis
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)