8 besessene Mann, sind dem Amt Stolpen mit Lehen und Zinsen zuständig. Darüber noch 13 Mann dem Kapitel zu Bautzen, 5 Mann Balthasar von Haugwitz, 19 Mann dem Pfarrer zu Göda gehörig. Und haben des Pfarrers Leute auf das Pfarrgut gebaut.
Weiteres:
[fol. 454: 2 Eingebäuder]
Hufen:
Diese Dorfflur ist nicht nach Hufen aufgeteilt, sondern sie haben einzelne Stücke.
Amt Stolpen über die Leute von Amt, Pfarrer und Kapitel
Obergericht:
Inhaber:
Balthasar von Haugwitz ("Haubitz") über seine Leute
Weiteres:
Haubitz nimt für seine Leute auch die Steuern ein und bringt sie ins Amt.
Erbgericht:
Inhaber:
Amt Stolpenüber die Amts- und Pfarrersleute
Inhaber:
Kapitel zu Bautzenüber seine Leute
Inhaber:
von Haugwitz ("Haubitz")über seine Leute, die sind nicht nach Göda dingpflichtig
Richteramt:
walzend
Zum Richteramt:
Hier ist ein walzendes Gericht, welches das Amt frei ordnen kann.
Dingstuhl:
Göda
Zum Dingstuhl:
Hier hat das Amt einen Dingstuhl, doch brauchen die Leute den Gerichtshaltern weder Essen noch Trinken zu geben.
Weiteres:
Der Wirt - es gibt deren 3 - des Kretzschams, in dem Gericht gehalten wird, muß die Schöffen für einen kleinen gr speisen. Dieses Kostgeld wird aus dem Amt gegeben, neben dem, was die Schöffen über das Mahl vertrinken, alles danach zahlen sie selbst.
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Leistung:
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Amt Stolpen
2 ß 24 gr
Erbzins
Walpurgis
Bemerkungen: Zins von alten Erbgütern
Amt Stolpen
3 ß 48 gr
Erbzins
Michaelis
Bemerkungen: Zins von alten Erbgütern
Amt Stolpen
4 Scheffel Korn
Stolpener Maß
Bemerkungen: fahren es ins Amt
Amt Stolpen
4 Scheffel Hafer
Stolpener Maß
Bemerkungen: fahren es ins Amt
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Die Ältesten berichten, daß sie zu Bischof Schleinitzens Zeiten nicht mehr als von jedem guten Schock Kaufgeld 1 gr Lehengeld entrichtet hätten. Danach, zu Bischof Maltitzens Zeiten, als Ziegler das Amt hielt, mußten sie von 100 fl nun 10 fl erlegen.
Schreibgeld:
Weiteres:
Doch ist ihnen daran Nachlaß geschehen, der 10. fl nicht stracks von ihnen erzwungen worden. Diesen Bericht geben die anderen Gödaer Dorfschaften auch. - Die beiden Lehnleute geben nunmehr 5 fl Lehenware [fol. 67 b].
Kirche
Pfarrort:
Göda
Pfarrherr:
Amt Stolpen
Verfassung:
Der Pfarrer hat die Pfarrlehen zu Gaußig und Neschwitz zu verleihen. - In der Kirche zu Göda ist ein Lehen, Maria Magdalena genannt, mit einem sonderlichen Einkommen, davon hat sich Balthasar von Haugwitz der Lehen, Einkommen und Nutzung unterzogen.
Einkommen:
Weiteres:
Darein sind 51 königliche und 15 stolpische Dörfer gepfarrt.