Kemmlitz w. Mügeln
++Allgemein
- Amt:
- Schulamt Meißen (Kloster Sornzig)
Kemmlitz (Kemmelietz)
w. Mügeln - Einwohner:
- 11 besessene Mann, darunter 5 Anspanner, die sind alle dem Kloster Sornzig lehen- und zinsbar.
- Weiteres:
- Hufen:
- 16,5 Hufen
Gericht
Obergericht:
- Inhaber:
- Kloster Sornzig
- Weiteres:
- Das Kloster Sornzig hält auch Folge, Steuer und Nachreise.
Erbgericht:
- Inhaber:
- Kloster Sornzig
- Richteramt:
- walzend
- Zum Richteramt:
- In diesem Dorf ist kein Erbgericht sondern ein walzendes Gericht, und es steht dem Kloster zu, dies willkürlich zu ordnen und zu entsetzen.
- Dingstuhl:
- Kemmlitz
- Zum Dingstuhl:
- Das Kloster hat in diesem Dorf einen Dingstuhl, die Einwohner müssen die Gerichtshalter mit Essen und Trinken ziemlich versorgen.
- Weiteres:
Heerwagen
- Heerfahrtswagenort:
- Sornzig
- Leistung:
- Sie dienen neben den Einwohnern des Sornziger Kreises wie bei Sornzig verzeichnet.
- Bemerkung:
Abgaben
Empfänger | Leistung | Art | Termin | Maß |
---|---|---|---|---|
Kloster Sornzig | 11 gr | Erbzins | Walpurgis | |
Bemerkungen: [korrigiert zu 15 gr], das geben sie insgesamt, bringen es auch untereinander auf und geben es ins Amt | ||||
Kloster Sornzig | 10 ß 14 gr 2 d 1 Heller | Erbzins | Michaelis | |
Bemerkungen: von den besonderen zuhauf gezogenen Gaben | ||||
Kloster Sornzig | 32 Scheffel Korn | Erbzins | Michaelis | altes Leisniger Maß |
Bemerkungen: von den besonderen zuhauf gezogenen Gaben | ||||
Kloster Sornzig | 32 Scheffel Hafer | Erbzins | Michaelis | altes Leisniger Maß |
Bemerkungen: von den besonderen zuhauf gezogenen Gaben | ||||
Kloster Sornzig | 1 ß 1 Huhn | Erbzins | Michaelis | |
Bemerkungen: von den besonderen zuhauf gezogenen Gaben | ||||
Kloster Sornzig | 8 ß Eier | Erbzins | Ostern | |
Bemerkungen: von den besonderen zuhauf gezogenen Gaben |
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
- Lehenware:
- Wenn sich Todesfälle, Verwechselungen oder Verkäufe der Güter in diesem Dorf zutragen, müssen sie vermöge kurfürstlichen Befehls den 40. Pfennig zu Lehenware geben.
- Schreibgeld:
- Sie geben dem Kloster Sornzig auch Teilschillinge. Wenn die Kinder teilen, nach dem Absterben von Vater oder Mutter muß jeder Erbnehmer dem Kloster 12 gr entrichten.
- Weiteres:
Kirche
- Pfarrort:
- Sornzig
- Pfarrherr:
- Verfassung:
- Einkommen:
- Weiteres:
Quelle
- Archiv:
- Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
- Locat:
- Loc. 40093, Nr. 50
- Amtserbbuch:
- Sornzig
- Seiten:
- 33-42