Cranzahl s. Annaberg
++Allgemein
- Amt:
- Schlettau
Cranzahl (Krantzayl)
s. Annaberg - Einwohner:
- 44 besessene Mann, darunter 13 Gärtner, die sind alle dem Amt Schlettau lehen- und zinsbar.
- Weiteres:
- Hufen:
- 5 Lehen und 1,5 Viertel
Gericht
Obergericht:
- Inhaber:
- Amt Schlettau
- Weiteres:
Erbgericht:
- Inhaber:
- Amt Schlettau
- Richteramt:
- walzend
- Zum Richteramt:
- Hier ist ein walzendes Gericht und es steht dem Amt zu, einen Richter willkürlich zu setzen oder zu entsetzten. Es ist eine alte Gewohnheit, daß der Richter, so er im Richteramt ist, von Fron und kleinen Zinsen befreit ist.
- Dingstuhl:
- Cranzahl
- Zum Dingstuhl:
- Sie haben einen eigenen Dingstuhl. Sofern es nötig ist, wird 3 mal jährlich Gericht gehalten. Der Richter und die Gemeinde müssen den Amtspersonen und Gerichtshaltern mit Essen und Trinken notdürftige Ausrichtung tun.
- Weiteres:
- Der Richtermuß auch den Amtleuten und Jägermeistern oder Dienern Essen und Trinken geben. Den Hunden der Jägermeister soll er aber keine Ausrichtung geben.
Heerwagen
- Heerfahrtswagenort:
- Amtswagen Schlettau
- Leistung:
- Sie müssen mit allen Mann auf Erfordern zu Fuß dienen. Wer aber einen tauglichen Mann an seiner Stelle schicken kann, ist davon befreit. Darüber müssen sie ihren Anteil zu 1 Wagen mit 4 Wagenpferden und 2 Fuhrknechten erlegen.
- Bemerkung:
- Diesen Heerwagen stellen sie neben Waltersdorf, Cunersdorf, Sehma, Schlettau und Königswalde.
Abgaben
Empfänger | Leistung | Art | Termin | Maß |
---|---|---|---|---|
Amt Schlettau | 5 ß 10 gr 3 d | Erbzins | Walpurgis | |
Amt Schlettau | 5 ß 26 gr 3 d | Erbzins | Michaelis | |
Amt Schlettau | 1 Hasen | Zins | Martini | |
Bemerkungen: gibt der Richter von seiner Hasenjagd; wenn es die Notdurft erforder, muß der Richter Hasen und Federvieh ins Amt schaffen, er erhält dann für 1 Hasen 4 gr, 1 Birkhuhn 2 gr, 1 Henne 1,5 gr, 1 Rebhuhn 1 gr, 1 Schnepfe 0,5 gr und 1 Eichhörnchen 3 nd | ||||
Amt Schlettau | 10 alte Hühner | Erbzins | Martini | |
Amt Schlettau | 10 Käse | Erbzins | Martini | |
Amt Schlettau | 10 Büschel Flachs | Erbzins | Martini | |
Amt Schlettau | 10 Näpfe Mohn | Erbzins | Martini | |
Amt Schlettau | 1 ß 40 Eier | Erbzins | Palmarum | |
Amt Schlettau | 21 gr | Erbzins | Martini | |
Bemerkungen: gibt 1 Mann von der Mühle und dem zugehörenden Raum |
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
- Lehenware:
- Sie geben von ihren Gütern keine Lehenware, sondern jeder, der ein Lehen empfängt, gibt dem Amt 1 Groschen.
- Schreibgeld:
- Weiteres:
Kirche
- Pfarrort:
- Schlettau
- Pfarrherr:
- Verfassung:
- Einkommen:
- Weiteres:
- Was sie aber dem Pfarrer über die gewöhnlichen Opfer geben müssen, verzeichnet die Visitationsordnung und Registratur beim Superintendenten zu Zwickau.
Quelle
- Archiv:
- Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
- Locat:
- Loc. 37951, Nr. 4
- Amtserbbuch:
- Schlettau
- Seiten:
- 173-206