36 besessene Mann, darunter 1 Mannlehenrichter, 1 Müller und 3 Gärtner, die stehen alle mit Lehen und Zinsen dem Amt zu.
Weiteres:
[Rügen und Freiheiten vgl. fol. 221b-222b.]
Hufen:
26 Hufen; darunter sind das Gericht für 1 Hufe und der Müller für 0,5 Hufen gerechnet; die neuen Gärtner aber, die auf die Gemeinde gebaut haben, sind nicht angeschlagen
Der Mannlehenrichter geht vom Amt zu Lehen, er trägt die Amtsgebote unter den Nachbarn aus. Er kann frei brauen, schenken, backen, Salz schenken, schlachten, hat Hasenjagd und Hühnerfang, kann Schneider und Schuster setzen.
Dingstuhl:
Rosenthal
Zum Dingstuhl:
Wenn man Ehegedinge hält, gibt der Richter 2 Amtspersonen Essen und Trinken, den Pferden aber aus Gutwilligkeit Futter.
Weiteres:
Wenn eine neuer Richter aufzieht, gibt er 1 Viertel Bier in die Gemeinde. -- [Freiheiten und Dienste vgl. fol. 203a-203b und 220b]
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Leistung:
Sie tun nichts zum Heerfahrtswagen, sondern schicken nur 2 Knechte, in der Not aber mehr.
Bemerkung:
Der Lehenrichter hält ein Lehenpferd und schickt es auf Erfordern ins Amt.
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Amt Pirna
1 Weißbrot
Erbzins
Weihnachten
Amt Pirna
2 ß 37 gr 10 d
Erbzins
Amt Pirna
5 ß 32 gr
Laßzins
Pfarrer zu Langenhennersdorf
6 gr 1,5 d
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Hausgenossen: Sie geben, wenn sie in eine andere Herrschaft abziehen, 7,5 gr Abzugsgeld, aber keine Teilschillinge.
Schreibgeld:
Weiteres:
Wenn das Lehengericht zu Fall kommt, tut der Richter Folge und gibt für den Lehenbrief 1 ß gr ins Amt ohne das Schreibgeld.
Kirche
Pfarrort:
Langenhennersdorf
Pfarrherr:
Verfassung:
Sie haben eine eigene Kirche, aber die ist als Filialkirche zu Langenhennersdorf geschlagen, deren Pfarrer hier einen Sonntag um den anderen predigt.
Einkommen:
Weiteres:
Was sie dem Pfarrer und dem Schulmeister geben, zeigt deren Register an.