2 besessene Man sind hier dem Amt Oschatz lehen- und zinsbar. Die anderen, in diesem Dorf wohnhaftig, sind dem Nischwitz zu Gröba mit aller Botmäßigkeit und Gerichten zuständig.
Weiteres:
Hufen:
3,5 Hufen und ein Beistück mit 6 Scheffel Feldes und 1 Wiese
Obergericht mit Folge, Steuer, Nachreise im Dorf und Felde bei den 2 Mannen und auf den dazu gehörenden Hufen folgen dem Amt Oschatz, dort haben die von Nischwitz keine Gerechtigkeit.
Erbgericht:
Inhaber:
Amt Oschatzüber seine 2 Mann in Dorf und Feld
Inhaber:
von Nischwitz zu Gröbaüber ihre Leute
Richteramt:
Zum Richteramt:
Dingstuhl:
Zum Dingstuhl:
Weiteres:
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Leistung:
Sie müssen auf Erfordern in Heerfahrtszügen 1 Fußknecht zur Folge im Amt einstellen, sie helfen aber zu keinem Heerfahrtswagen.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Amt Oschatz
1 ß 38 gr
Erbzins
Michaelis
Bemerkungen:
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Sie geben von ihren Gütern keine Lehenware, nur wenn einer ein Lehen empfängt, gibt er 1 Leihe- und 1 Schreibgroschen. Die anderen geben ihrem Erbherrn nach alter hergebrachter Gewohnheit.