Steinbach w. Radeburg
++Allgemein
- Amt:
- Moritzburg
Steinbach (Steynbach)
w. Radeburg - Einwohner:
- 24 besessene Mann mit den 5 Erbdreschern, darunter 11,5 Anspanner mit Pferden und Zugvieh, die sind alle dem Amt Moritzburg lehen- und zinsbar.
- Weiteres:
- Sie haben eine Erbschenke, der Besitzer darf brauen, backen und schlachten, soviel er vertreiben oder verzapfen kann.
- Hufen:
- 21 Hufen; die 5 Erbdreschgärten sind für jeweils 1 Viertel angeschlagen und darin auch begriffen
KarteLink zum HOV Gericht
Obergericht:
- Inhaber:
- Amt Großenhain
- Weiteres:
- Aber die Steuer geht in das Amt Moritzburg.
Erbgericht:
- Inhaber:
- Amt Moritzburg
- Richteramt:
- walzend
- Zum Richteramt:
- Sie haben ein walzendes Gericht. Es steht dem Amt frei, einen Richter seines Gefallens zu ordnen oder zu entsetzen.
- Dingstuhl:
- Naunhof
- Zum Dingstuhl:
- Sie sind gegen Naunhof dingpflichtig und müssen dort ihre Rügen und Klagen einbringen.
- Weiteres:
Heerwagen
- Heerfahrtswagenort:
- Leistung:
- Sie dienen damit zum Amt Großenhain.
- Bemerkung:
Abgaben
Empfänger |
Leistung |
Art |
Termin |
Maß |
Amt Moritzburg | 4 ß 11 gr 1 ad 2 nh | Erbzins | Michaelis | |
Amt Moritzburg | 1 ß 12 Hühner | Erbzins | Michaelis | |
Amt Moritzburg | 2 Kapaune | Erbzins | Michaelis | |
Amt Moritzburg | 4 ß 49 Eier | Erbzins | Michaelis | |
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
- Lehenware:
- Sie geben keine Lehenware, sondern nur wenn einer ein Lehen empfängt dem Amt 1 Schreib- und 1 Leihegroschen.
- Schreibgeld:
- Weiteres:
Kirche
- Pfarrort:
- Naunhof
- Pfarrherr:
- Verfassung:
- Einkommen:
- siehe Kastei Naunhof
- Weiteres:
- Sie haben ein Filial, das muß der Pfarrer zu Naunhof versorgen. Was sie ihm zu geben schuldig sind, ist bei Naunhof verzeichnet.
Quelle
- Archiv:
- Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
- Locat:
- Loc. 40093, Nr. 42
- Amtserbbuch:
- Moritzburg
- Seiten:
- 208-224
Karte