Polenz s. Meißen

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Allgemein

Amt:
Meißen
Polenz (Polentz)
s. Meißen
Einwohner:
25 besessene Mann, die sind Magnus von Bernstein lehen- und zinsbar.
Weiteres:
Hufen:
16 Hufen und 1 Viertel; darunter 5 Rübenhufen, von denen muß jede Hufe jährlich jedes Quartel zur Erhaltung der Schloßwächter 13 Pfennige geben, dies müssen sie dem "Rybenmeister" zustellen
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Amt Meißen auch im Rittergut, Vorwerk und Zugehörungen
Weiteres:
[Nachträge zum Übergang des Obergerichts hier und über Niedersemmelsberg an den Besitzer des Ritterguts von 1709, nach fol. 253.]

Erbgericht:

Inhaber:
Magnus von Bernstein
Richteramt:
Zum Richteramt:
Dingstuhl:
Zum Dingstuhl:
Weiteres:
Darein gehören aber keine offenen Schäden oder Blutrünste.

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Leistung:
Sie müssen ihrem Erbherrn mit 2 Fußknechten dienen.
Bemerkung:

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Magnus von Bernstein11,5 ß 9 gr 7 ad
Magnus von Bernstein5 Scheffel Weizen
Magnus von Bernstein3 Scheffel 1 Viertel Korn
Magnus von Bernstein6 Scheffel 1 Viertel Hafer
Magnus von Bernstein1 ß 11 Hühner
Magnus von Bernstein10 ß 54 Eier
Kapitel zu Meißen6,5 Scheffel Korn
Kapitel zu Meißen13 Scheffel Hafer

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Sie geben von ihren Gütern keine Lehenware, nur wenn einer ein Lehen empfängt, gibt er dem Erbherrn 1 Groschen.
Schreibgeld:
Weiteres:

Kirche

Pfarrort:
Meißen (St. Afra)
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was sie dem Pfarrer über die gewöhnlichen Opfer geben, ist in der Registratur im Amt Meißen zu finden.

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 40091, Nr. 165e
Amtserbbuch:
Meißen
Seiten:
252-259

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