Das Richteramt ist erblich und kein Lehengut, der Richter muß solch Amt mitversorgen. Er ist befugt, durchs Jahr zu Brauen, zu Backen und zu Schlachten, soviel er das verzapfen oder vertreiben kann.
Dingstuhl:
Laußnitz
Zum Dingstuhl:
Haben hier einen Dingstuhl, der wird im Jahr, so oft es von Nöten, nach Gefallen des Amts gehalten. Die Einwohner sind den Gerichtshaltern am Gerichtstag nichts zu geben schuldig.
Weiteres:
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Gräfenhain
Leistung:
Sie erlegen ihren Anteil zum Heerwagen, wie er bei Gräfenhain verzeichnet ist, und sie verordnen auch nach hergebrachter Gewohnheit, damit die Fußknechte aufgebracht werden.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Amt Laußnitz
1 ß 21 gr 6 d
Erbzins
Walpurgis
Amt Laußnitz
13 ß 47 gr 6 d
Erbzins
Michaelis
Amt Laußnitz
45 Hühner
Erbzins
Michaelis
Amt Laußnitz
26 Scheffel
Forsthafer
Michaelis
Bemerkungen: dafür dürfen sie von alters her die Hutung ihrer Rinder und Schweine in der Heide bis zum Querweg bei St. Nicklas haben und auch Feuerholz holen
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Geben keine Lehenware.
Schreibgeld:
Wenn einer ein Lehen empfängt 1 Leihe- und 1 Schreibgroschen.