20 besessene Mann, darunter 5 Gärtner, die stehen mit Lehen und Zinsen Christoph von Liebenau und seinen Brüdern zu.
Weiteres:
Hufen:
8 Hufen und 5 Ruten; darunter sind der Müller, der zuvor für keine Rute, jetzt aber für 2 Ruten angeschlagen ist, und 1 Gärtner für 4 Ruten, einer für 3 und zwei für je 2 Ruten begriffen
Das Gerichtsgeld in peinlichen Sachen haben ihre Leute vormals gemeinsam mit den anderen ins Amt gegeben. Mittlerweile hat sich die Ehrbarmannschaft des Amtes darauf geeinigt, ihre peinlichen Sachen selbst zu richten, wozu ihre Leute nun allein geben.
Erbgericht:
Inhaber:
Christoph von Liebenau und seine Brüder
Richteramt:
Zum Richteramt:
Dingstuhl:
Zum Dingstuhl:
Weiteres:
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Wagen der Ehrbarmannschaft des Amtes Hohnstein
Leistung:
Sie gehören zum Heerfahrtswagen der Ehrbarmannschaft und dienen dazu mit 1 Knecht mit dem Gereite, in der Not aber mehr.
Bemerkung:
Der von Liebenau muß das Geld zu einem halben Ritterpferd dem Hieronymus von Lüttitz geben.
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
-
-
-
-
-
Bemerkungen: -
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Schreibgeld:
Weiteres:
Kirche
Pfarrort:
Neustadt
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was sie Pfarrer, Diakon und Schulmeister geben, findet sich in deren Verzeichnis.