43 besessene Mann, darunter des Rates Mühle mit einen Müller und 24 neu erbaute Häuser, die zum Teil unzinsbar sind. Die Äcker auf dem erkauften Postelwitzer Vorwerk gehen wie die Gerichte in der Stadt und der Mühle vom Amt zu Lehen.
Weiteres:
[Freiheiten des Städtleins vgl. fol. 126b-129a.]
Hufen:
sie haben keinen Ackerbau, nur die zu Postelwitz gekauften Gerichte und etliche Gärten und Wiesen um die Stadt, was allesamt für 1,5 Hufen geachtet wird
Sie haben die Macht, Bürgermeister und Richter zu wählen, die werden vom Amt bestätigt. Sie haben weder Erb- noch Lehnrichter, sondern einen "gebetenen" Richter. Wenn sie Leute §besichtigen§, erhalten der Richter 2 gr, der Schöffe 1 gr.
Dingstuhl:
Schandau
Zum Dingstuhl:
Wenn das Amt Geding hält, geben Rat und Richter den Gerichtshaltern Essen und Trinken und Futter, wofür sie den 3. Pfennig der Geldbußen, die in der Stadt verbrochen wurden, erhalten, was unter 1 ß gr ist.
Weiteres:
[Vgl. dazu auch die Freiheiten des Richters fol. 125b-126b.]
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Sebnitz
Leistung:
Sie dienen zum Heerfahrtswagen nach Sebnitz und müssen dazu 2 Knechte mit dem Gerät halten, in der Not aber soviel man ihnen auferlegt.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Amt Hohnstein
20 gr
Erbzins
Johannis
Bemerkungen: gibt 1 Mann von einem Bach, dazu 3 ß 20 dürre Fuhren
Amt Hohnstein
20 gr
Erbzins
Martini
Bemerkungen: gibt 1 Mann von einem Bach, dazu 3 ß 20 dürre Fuhren
Amt Hohnstein
10 gr
Zins
Trium Regum
Bemerkungen: gibt der Fährmann von der Fähre, der wird dazu auf Trium Regum vom Gericht bestellt; das Fähramt ist nicht erblich, sondern bestellt wird, wer dazu tüchtig ist
Amt Hohnstein
23 gr 3 d
Zins
Bemerkungen: von etlichen Stücken Land, den Postelwitzer Stücken und den Gerichtsstücken
Amt Hohnstein
3 ß 12 Eier
Erbzins
Walpurgis
Amt Hohnstein
53,75 gr
Erbzins
Walpurgis
Amt Hohnstein
80 gr
Erbzins
Michaelis
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Hausgenossen: Wer verkauft und aus dem Lande zieht, gibt das 20. ß g Lehenware, aber kein Schreibgeld. -- Wenn sich Geschwister teilen, gibt jeder 10,5 gr Teilschillinge auf dem Lande, die im Städtlein aber sind davon befreit.
Schreibgeld:
Weiteres:
Kirche
Pfarrort:
Schandau
Pfarrherr:
Verfassung:
Aus gnädiger Zulassung dürfen sie einen eigenen Pfarrer halten.
Einkommen:
Weiteres:
Was sie Pfarrer und Schulmeister geben, findet sich in deren Verzeichnis.