Zwönitz n. Grünhain

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Allgemein

Amt:
Grünhain
Zwönitz (Stedlein Zwenitz)
n. Grünhain
Einwohner:
103 besessene Mann, die sind alle dem Amt Grünhain lehen- und zinsbar.
Weiteres:
Die Gemeinde, Stadt und Bürgerliche, haben nach Weichbildrecht und alten Privilegien folgende Freiheiten: Sie dürfen Mälzen, Brauen, Schenken, Backen, Schlachten, sie haben 1 Salz- und Kornmarkt und einen offenen Jahr- und Wochenmarkt.
Hufen:
5 Lehen gehören zu diesem Städtlein; mit diesen Lehen ist das Städtlein ganz im Gehölze gelegen, deshalb ist es an Feldern arm und deshalb sind auch die gesamten Räume der Gemeinde für ihre Pflichten nur für die 5 Lehen gewürdigt
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Amt Grünhain
Weiteres:

Erbgericht:

Inhaber:
Amt Grünhain
Richteramt:
walzend
Zum Richteramt:
Hier ist ein walzendes Gericht und es steht dem Amt zu, einen Richter willkürlich zu setzen oder zu entsetzten. Es ist eine alte Gewohnheit, daß der Richter, so er im Richteramt ist, von Fron und kleinen Zinsen befreit ist.
Dingstuhl:
Zwönitz
Zum Dingstuhl:
Sie haben einen eigenen Dingstuhl. Wenn möglich oder nötig, hält das Amt jährlich 3 Gerichte. Dem Richter und den Schöffen sowie den 4 Viertelsmeistern wird an den Gerichtstagen eimal täglich Essen und Trinken gegeben.
Weiteres:
Aus alter Gewohnheit sind die Untergerichte, also Messerzüge, Fehlwürfe, Maulschellen [?], unnütze Worte etc., oder Haarraufereien, aus denen keine Blutrünste folgen, in- und außerhalb des Fleckens bisher aber nicht zu erlegen gewesen.

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Amtswagen Grünhain 1
Leistung:
Die Gemeinde muß mit allen Mann auf Erfordern zu Fuß dienen. Wer aber einen tauglichen Mann an seiner Stelle schicken kann, ist davon befreit. Darüber müssen sie ihren Anteil zu 1 Wagen mit 4 Wagenpferden und 2 Fuhrknechten erlegen.
Bemerkung:
Diesen Heerwagen stellen sie neben Günsdorf, Beierfeld, Lenkersdorf, Raschau, Hermannsdorf, Unterscheibe, Kühnheide, Dittersdorf und Schwarzbach.

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Amt Grünhain3 ß 8 gr 9 dErbzinsWalpurgis
Amt Grünhain2 ß 12 gr 6 dErbzinsJacobi
Amt Grünhain2 ß 56 gr 9 dErbzinsMichaelis
Amt Grünhain4 ß 6 gr 6 dErbzinsMartini
Amt Grünhain1 ß 43 grFrongeldMichaelis
Bemerkungen: Fron- oder Hofdienstgeld von 103 Tagen Handfron; es steht dem Amt frei, das Geld zu nehmen oder die Dienste zu fordern
Amt Grünhain6 Scheffel KornErbzinsSt.ThomasZwönitzer Maß
Bemerkungen: dazu geben 3 Mann
Amt Grünhain14 Scheffel HaferErbzinsSt.ThomasZwönitzer Maß
Bemerkungen: dazu geben 8 Mann
Amt Grünhain5 ß 39 EierErbzinsPalmarum
Amt Grünhain5 ß 39 EierErbzinsPfingsten
Amt Grünhain56 KäseErbzinsMartini

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Sie geben von ihren Gütern keine Lehnware, sondern wenn einer ein Lehen empfängt 1 Groschen ans Amt.
Schreibgeld:
Weiteres:

Kirche

Pfarrort:
Zwönitz
Pfarrherr:
Amt Grünhain
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was sie aber dem Pfarrer über die gewöhnlichen Opfer geben müssen, verzeichnet die Visitationsordnung und Registratur beim Superintendenten zu Zwickau.

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 37950, Nr. 2 b
Amtserbbuch:
Grünhain
Seiten:
1-83

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