Günsdorf nö. Zwönitz
++Allgemein
- Amt:
- Grünhain
Günsdorf (Gunseldorff)
nö. Zwönitz - Einwohner:
- 7 besessene Mann, die sind alle dem Amt Grünhain lehen- und zinsbar.
- Weiteres:
- Hufen:
- 4 ganze Lehen und 2,5 Viertel
Gericht
Obergericht:
- Inhaber:
- Amt Grünhain
- Weiteres:
Erbgericht:
- Inhaber:
- Amt Grünhain
- Richteramt:
- walzend
- Zum Richteramt:
- Hier ist ein walzendes Gericht und es steht dem Amt zu, einen Richter willkürlich zu setzen oder zu entsetzten. Es ist eine alte Gewohnheit, daß der Richter, so er im Richteramt ist, von Fron und kleinen Zinsen befreit ist.
- Dingstuhl:
- Günsdorf
- Zum Dingstuhl:
- Sie haben einen eigenen Dingstuhl, dort wird 3 mal im Jahr Gericht gehalten. Es müssen auch Richter und Schöppen aus Zwönitz mit zu Gericht sitzen. Die Gemeinde muß die Gerichtshalter mit Essen und Trinken notdürftig versorgen.
- Weiteres:
Heerwagen
- Heerfahrtswagenort:
- Amtswagen Grünhain 1
- Leistung:
- Die Gemeinde muß mit allen Mann auf Erfordern zu Fuß dienen. Wer aber einen tauglichen Mann an seiner Stelle schicken kann, ist davon befreit. Darüber müssen sie ihren Anteil zu 1 Wagen mit 4 Wagenpferden und 2 Fuhrknechten erlegen.
- Bemerkung:
- Diesen Heerwagen stellen sie neben Zwönitz, Beierfeld, Hermannsdorf, Raschau, Unterscheibe, Kühnheide, Dittersdorf, Lenkersdorf und Schwarzbach.
Abgaben
Empfänger | Leistung | Art | Termin | Maß |
---|---|---|---|---|
Amt Grünhain | 36 gr 6 d | Erbzins | Walpurgis | |
Amt Grünhain | 2 ß 56 gr 10 nd 1 ah | Erbzins | Michaelis | |
Amt Grünhain | 21 gr | Frongeld | Walpurgis | |
Bemerkungen: Fron- oder Hofdienstgeld; es steht dem Amt frei, das Geld zu nehmen oder die Dienste zu fordern | ||||
Amt Grünhain | 12 gr | Frongeld | Michaelis | |
Bemerkungen: Fron- oder Hofdienstgeld; es steht dem Amt frei, das Geld zu nehmen oder die Dienste zu fordern | ||||
Amt Grünhain | 1 Hasen | |||
Bemerkungen: gibt die Gemeinde von der Hasenjagd |
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
- Lehenware:
- Sie geben von ihren Gütern keine Lehnware, sondern wenn einer ein Lehen empfängt 1 Groschen ans Amt.
- Schreibgeld:
- Weiteres:
Kirche
- Pfarrort:
- Zwönitz
- Pfarrherr:
- Verfassung:
- Einkommen:
- Weiteres:
- Was sie aber dem Pfarrer über die gewöhnlichen Opfer geben müssen, verzeichnet die Visitationsordnung und Registratur beim Superintendenten zu Zwickau.
Quelle
- Archiv:
- Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
- Locat:
- Loc. 37950, Nr. 2 a
- Amtserbbuch:
- Grünhain
- Seiten:
- 90-104