Grünhain Grünhain (Grunhain das Stetlein) nö. Schwarzenberg
Einwohner:
93 besessene Mann, darunter 2 Gärtner, die sind alle dem Amt Grünhain lehen- und zinsbar.
Weiteres:
Die Gemeinde, Stadt und Bürgerliche, haben nach Weichbildrecht und alten Privilegien folgende Freiheiten: Sie dürfen Mälzen, Brauen, Schenken, Backen, Schlachten, haben 1 Salz- und Kornmarkt, 1 eigenes Siegel und jährlich 3 freie offene Jahrmärkte.
Hufen:
4 Lehen; und wird ein jedes Lehen gleich einer Hufe geachtet; mit diesen Lehen ist das Städtlein ganz im Gehölze gelegen, deshalb ist es an Feldern arm und deshalb sind auch die gesamten Räume der Gemeinde für ihre Pflichten nur für die 4 Lehen gewürdigt
Hier ist ein walzendes Gericht und es steht dem Amt zu, einen Richter willkürlich zu setzen oder zu entsetzten.
Dingstuhl:
Grünhain
Zum Dingstuhl:
Sie haben einen eigenen Dingstuhl. Wenn möglich oder nötig, hält das Amt jährlich 3 Gerichte, zu welchen auch die Gemeinde des Dorfes Waschleithe gehen muß. Richter und Schöffen sowie den 4 Viertelsmeistern wird Essen und Trinken gegeben.
Weiteres:
Aus alter Gewohnheit sind die Untergerichte, also Messerzüge, Fehlwürfe, Maulschellen [?], unnütze Worte etc., oder Haarraufereien, aus denen keine Blutrünste folgen, in- und außerhalb des Fleckens bisher aber nicht zu erlegen gewesen.
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Leistung:
Die Gemeinde muß mit allen Mann, oder wieviele gebraucht werden, auf Erfordern zu Fuß dienen. Wer aber einen tauglichen Mann an seiner Stelle schicken kann, ist davon befreit. Außerdem muß die Gemeinde dem Amt ein Fähnlein halten.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Amt Grünhain
6 ß 17 gr 3 d
Erbzins
Walpurgis
Amt Grünhain
6 ß 17 gr 3 d
Erbzins
Michaelis
Amt Grünhain
5 ß 52 gr
Frongeld
Michaelis
Bemerkungen: Fron- oder Hofdienstgeld; es steht dem Amt frei, das Geld zu nehmen oder die Dienste zu fordern
Amt Grünhain
39 Scheffel 3 Sipmaß Hafer
Erbzins
Martini
Amt Grünhain
5 ß 8 Eier
Erbzins
Pfingsten
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Sie geben von ihren Gütern keine Lehnware, sondern wenn einer ein Lehen empfängt 1 Groschen ans Amt.
Schreibgeld:
Weiteres:
Kirche
Pfarrort:
Grünhain
Pfarrherr:
Amt Grünhain
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was sie aber dem Pfarrer über die kurfürstliche Pension und über die gewöhnlichen Opferpfennige geben müssen, verzeichnet die Visitationsordnung und Registratur beim Superintendenten zu Zwickau.