Freiberg St. Michaelis (Sanct Michel) sw. Freiberg
Einwohner:
58 besessene Mann, darunter 16 Erbgärtner und 20 Mann, die auf der Gemeinde gebaut haben, die sie sind alle dem Amt Freiberg zins- und lehnbar.
Weiteres:
Hufen:
48 Hufen; darin sind die 2 Lehenhufen des Richters auch begriffen, aber die Gärtner sind neben denen, die auf die Gemeinde gebaut haben, nicht mit angeschlagen
Die Folge ist aber geteilt, sie steht in Fehdezeiten dem Amt Schellenberg und in Friedenszeiten dem Amt Freiberg zu.
Erbgericht:
Inhaber:
Amt Freiberg
Richteramt:
Lehenrichter
Zum Richteramt:
Hier ist ein Lehenrichter, der das Amt versorgen muß. Er darf nur auf männliche Erben vererben. Zum Brauen ist er nicht berechtigt, aber er darf Bier schenken und es dazu kaufen wo er will
Dingstuhl:
St. Michaelis
Zum Dingstuhl:
Im Dorf ist ein Dingstuhl. Die Einwohner bezahlen das Bier für die Gerichtsverwalter, der Lehenrichter aber das Essen.
Weiteres:
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Flöha
Leistung:
Sie dienen dem Amt Schellenberg mit 2 Fußknechten und helfen zum Heerfahrtswagen Flöha.- In Fehdezeiten sind sie wie von alters her zum Amt Schellenberg geordnet und helfen dort zum Heerwagen; in Friedenszeiten aber folgen sie dem Amt Freiberg.
Bemerkung:
Der Richter muß ein Lehenpferd halten und dem Amt auf Erfordern zur Verfügung stellen.
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Amt Freiberg
9 ß 22 gr
Erbzins
Michaelis
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Sie geben dem Amt von ihren Gütern, so oft die Lehen fällig werden, von jeder Hufe der Käufer 10 Groschen, ausgeschlossen der Lehenrichter, der muß gebührliche Lehenware entrichten wenn die Lehen zu Fall kommen und er den Lehenbrief löst.
Schreibgeld:
Weiteres:
Kirche
Pfarrort:
St. Michaelis
Pfarrherr:
Amt Freiberg
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Aber die Kirche wird durch den Pfarrer zu Erbisdorf einen Sonntag um den anderen bestellt.