Freibergsdorf sw. Freiberg

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Allgemein

Amt:
Freiberg
Freibergsdorf (Freybergersdorff)
sw. Freiberg
Einwohner:
117 besessene Mann, die sind alle Caspar Freyberger auf dem Thurmhof lehen- und zinsbar.
Weiteres:
Hufen:
Sie haben zu ihren Häuslein keine zugehörenden Felder und konnten deshalb nicht in Hufen gebracht werden, doch sind ihre Häuser und die Gärten der 14 Bürger insgesamt auf 2376 fl versteuert und angeschlagen
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Amt Freiberg auch im Vorwerk Caspar Freybergers
Weiteres:
Wenn ein Übertäter im Amt oder mit Zutun des Amtes gerichtet wird, muß jeder Einwohner nach Anzahl seiner Güter dazu 4 Pfennige Richtgeld geben, oder mehr oder weniger, wie hoch sich die Unkosten jeweils erstrecken.

Erbgericht:

Inhaber:
Caspar Freyberger zum Thurmhof
Richteramt:
walzend
Zum Richteramt:
Hier ist ein walzendes Gericht, es steht dem Erbherrn zu, einen Richter zu ordnen oder zu entsetzen, der aber auch auf die Gerechtigkeiten des Amtes achten muß.
Dingstuhl:
Freibergsdorf
Zum Dingstuhl:
Sie haben einen Dingstuhl, den der Erbherr für seine Erbgerichte gebraucht.
Weiteres:
Darein gehören aber keine offenen Schäden oder Blutrünste.

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Leistung:
Sie dienen dem Amt auf Erfordern mit 5 Fußknechten, aber sie dürfen nichts zum Heerfahrtswagen geben.
Bemerkung:

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Amt Freiberg42 gr 1 dErbgeschoßWalpurgis
Amt Freiberg42 gr 1 dErbgeschoßMichaelis
Amt Freiberg1 KaphahnErbzinsMartini
Bemerkungen: gibt 1 Mann
Caspar Freyberger zum Thurmhof182 fl 5 grErbzins

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Sie geben von ihren Gütern beim Kauf oder wenn die Lehen zu Fall kommen von einem Garten, Haus und seiner Zugehörung 5 Groschen Lehenware. Dafür gibt ihnen der Lehnsherr einen schriftlichen Schein wegen der Lehen.
Schreibgeld:
Weiteres:

Kirche

Pfarrort:
Freiberg (St. Johannis)
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Der Lehnsherr gibt dem Pfarrer wegen seiner Untertanen jährlich 10 fl, halb zu Martini und halb zu Johannis Baptiste. Die Untertanen dürfen dem Pfarrer aber kein Opfer geben.

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 40082, Nr. 78
Amtserbbuch:
Freiberg
Seiten:
116-135

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