Die Folge ist aber geteilt, sie steht in Fehdezeiten dem Amt Schellenberg und in Friedenszeiten dem Amt Freiberg zu.
Erbgericht:
Inhaber:
Amt Freiberg
Richteramt:
Erbrichter
Zum Richteramt:
In diesem Dorf ist ein Erbgericht, dessen Besitzer das Richteramt versorgen muß. Er kann Bier und Wein schenken und hat das Recht auf Messerzüge und die Hasenjagd.
Dingstuhl:
Erbisdorf
Zum Dingstuhl:
Im Dorf ist ein Gerichtsstuhl; jeder Einwohner erlegt 4 d , wenn Gericht gehalten wird, davon wird das Bier bezahlt, aber der Richter muß den Gerichtshaltern eine Mahlzeit geben.
Weiteres:
Der "Holerger", der mit 7 Hufen Erbgut belehnt ist, muß vor diesem Gericht im Dorf nichts gestehen, sondern muß vorm Amt beschuldigt werden.
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Flöha
Leistung:
Sie dienen dem Amt Schellenberg mit 2 Fußknechten und erlegen ihren Anteil zum Heerfahrtswagen neben den Dörfern, die bei Flöha verzeichnet sind.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Amt Freiberg
2 ß 39 gr 6 d
Erbzins
Michaelis
Amt Freiberg
6,5 Pfund Wachs
Erbzins
Purificatione Marie
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Sie müssen von jeder Hufe 10 Groschen Lehenware entrichten wenn die Güter gekauft oder verkauft werden oder sonst zu Fall kommen; ausgeschlossen 1 Acker, der Lehengut ist und von dem Lehenware nach Art der Lehengüter gegeben werden muß.
Schreibgeld:
Weiteres:
Kirche
Pfarrort:
Erbisdorf
Pfarrherr:
Amt Freiberg
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Das Einkommen der Pfarre ist in der Visitationsordnung und Registratur im Amt Freiberg verzeichnet.