Kötteritzsch n. Colditz

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Allgemein

Amt:
Colditz
Kötteritzsch (Kottherietzsch)
n. Colditz
Einwohner:
16 besessene Mann, darunter 9 [sic; richtig: 7] Gärtner [Nachtrag um 1600: und 1 Häusler], derer sind 7 Mann dem Amt Colditz lehen- und zinsbar und 9 Mann, als 9 [sic, richtig: 7] Gärtner, 1 Müller und ein sonstiger Mann, der Frau von Hof zu Leisenau.
Weiteres:
Hufen:
4 Hufen und 3,5 Viertel; die 7 Gärtner sind für 1 Hufe angeschlagen
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Amt Colditz
Weiteres:
Die Frau vom Hof hat weder im Vorwerk noch im Dorf Gerichtsrechte.

Erbgericht:

Inhaber:
Amt Colditz
Richteramt:
Heimbürge
Zum Richteramt:
Das Amt ordnet in diesem Dorf einen Heimbürgen.
Dingstuhl:
Landgericht Colditz
Zum Dingstuhl:
Die Einwohner müssen vorm Landgericht zu Colditz erscheinen.
Weiteres:
[Nachtrag um 1574: Nach einem Lehnbrief Ulrichs von Grünrode von 1574 stehen die Erbgerichte auf dem Vorwerk, den Steingärten und der Mühle dem Vorwerk Kötteritzsch zu; sonst aber gehören die Erbgericht wie angezeigt ins Amt.]

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Thumirnicht
Leistung:
Sie dienen wenn erfordert mit 1 Fußknecht und erlegen ihren Anteil zum Wagen gegen Thumirnicht nach Anzahl ihrer Güter.
Bemerkung:

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Amt Colditz39 grErbgeschoßMartini
Amt Colditz43 grErbzinsWalpurgis
Amt Colditz39 grErbzinsMichaelis
Amt Colditz30 grLaßzinsMichaelis
Bemerkungen: gibt die Gemeinde für die "Ilckenwiese"; es steht dem Amt frei, diese Wiese zu lassen oder selbst zu gebrauchen
Amt Colditz4 KapauneErbzinsMartini
Bemerkungen: von 1 Mann
Amt Colditz1 ß EierErbzinsOstern
Bemerkungen: von 1 Mann
Amt Colditz27 grSchloßkapellenzinsWalpurgis
Bemerkungen: von 2 Mann
Amt Colditz27 grSchloßkapellenzinsMichaelis
Bemerkungen: von 2 Mann
die Hermannin vom Hofe1 ß 56 gr 8 dErbzins
die Hermannin vom Hofe15 EierErbzins

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Die Leute des Amtes müssen von ihren Gütern, so sie erkaufen, verwechseln oder durch Todesfälle sonsten zu Fall kommen, ins Amt den 20. Pfennig oder das 20. Schock Lehenware verrichten. Die anderen sind ihrer Erbfrau Lehenware wie hergebracht schuldig.
Schreibgeld:
Die Amtsleute geben dem Schösser zudem 1 Schreibgroschen.
Weiteres:

Kirche

Pfarrort:
Schönbach
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Pfarren gegen Schönbach, und was sie dem Pfarrer über die gewöhnlichen Opfergaben schuldig sind, ist bei derselben Pfarrkirche verzeichnet.

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 40079 c, Nr. 65 a
Amtserbbuch:
Colditz
Seiten:
659-678

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