10 besessene Mann, darunter 1 Gärtner, die sind alle dem Amt Colditz lehen- und zinsbar.
Weiteres:
Hufen:
15 Hufen; der Gärtner ist für 0,5 Viertel angeschlagen [Nachtrag von Hand um 1600: Gregor Strölner zu Colmen hat 0,5 Hufen, die zu diesem Dorf gerechnet werden.]
Das Amt ordnet und setzt einen Heimbürgen in diesem Dorf nach Gefallen.
Dingstuhl:
Landgericht Colditz
Zum Dingstuhl:
Sie müssen ihre Rügen vor dem Landgericht zu Colditz einbringen.
Weiteres:
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Schönbach
Leistung:
Sie dienen auf Erfordern mit 4 Fußknechten, und sie erlegen daneben ihren Anteil nach Anzahl ihrer Güter zum Wagen gegen Schönbach.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Amt Colditz
4 gr
Erbzins
Michaelis
Bemerkungen: von 1 Mann
Amt Colditz
5 ß 15 gr
Erbzins
Michaelis
Bemerkungen: Übermaß: 5 nd 1 ad. Geben sie für die 63 Scheffel Gerste neues Maß, welche sie vormals als Erbzins von ihren Gütern gegeben haben; es steht dem Amt aber frei, Geld oder Korn zu fordern
Amt Colditz
1 ß 42 gr
Laßzins
Martini
Bemerkungen: von einem "Werdichen"; es steht dem Amt frei, dieses gegen Zins zu lassen oder selbst zu gebrauchen
Amt Colditz
84 Scheffel Gerste
Erbzins
Martini
altes Maß
Amt Colditz
16 Scheffel Hafer
Erbzins
Martini
altes Maß
Amt Colditz
2 Kapaune
Erbzins
Martini
Bemerkungen: von 1 Mann
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Sie müssen von ihren Gütern, so sie erkaufen, verwechseln oder durch Todesfälle sonsten zu Fall kommen, ins Amt den 20. Pfennig oder das 20. Schock Lehenware verrichten.
Schreibgeld:
Darüber hinaus geben sie dem Schösser 1 Schreibgroschen.
Weiteres:
Kirche
Pfarrort:
Collmen
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Pfarren gegen Collmen , und was sie dem Pfarrer über die gewöhnlichen Opfergaben schuldig sind, ist bei derselben Pfarrkirche verzeichnet.