Kleinsermuth n. Colditz

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Allgemein

Amt:
Colditz
Kleinsermuth (Clein Sermit)
n. Colditz
Einwohner:
10 besessene Mann, darunter 1 Gärtner, die sind alle dem Amt Colditz lehen- und zinsbar.
Weiteres:
Hufen:
15 Hufen; der Gärtner ist für 0,5 Viertel angeschlagen [Nachtrag von Hand um 1600: Gregor Strölner zu Colmen hat 0,5 Hufen, die zu diesem Dorf gerechnet werden.]
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Amt Colditz
Weiteres:

Erbgericht:

Inhaber:
Amt Colditz
Richteramt:
Heimbürge
Zum Richteramt:
Das Amt ordnet und setzt einen Heimbürgen in diesem Dorf nach Gefallen.
Dingstuhl:
Landgericht Colditz
Zum Dingstuhl:
Sie müssen ihre Rügen vor dem Landgericht zu Colditz einbringen.
Weiteres:

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Schönbach
Leistung:
Sie dienen auf Erfordern mit 4 Fußknechten, und sie erlegen daneben ihren Anteil nach Anzahl ihrer Güter zum Wagen gegen Schönbach.
Bemerkung:

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Amt Colditz4 grErbzinsMichaelis
Bemerkungen: von 1 Mann
Amt Colditz5 ß 15 grErbzinsMichaelis
Bemerkungen: Übermaß: 5 nd 1 ad. Geben sie für die 63 Scheffel Gerste neues Maß, welche sie vormals als Erbzins von ihren Gütern gegeben haben; es steht dem Amt aber frei, Geld oder Korn zu fordern
Amt Colditz1 ß 42 grLaßzinsMartini
Bemerkungen: von einem "Werdichen"; es steht dem Amt frei, dieses gegen Zins zu lassen oder selbst zu gebrauchen
Amt Colditz84 Scheffel GersteErbzinsMartinialtes Maß
Amt Colditz16 Scheffel HaferErbzinsMartinialtes Maß
Amt Colditz2 KapauneErbzinsMartini
Bemerkungen: von 1 Mann

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Sie müssen von ihren Gütern, so sie erkaufen, verwechseln oder durch Todesfälle sonsten zu Fall kommen, ins Amt den 20. Pfennig oder das 20. Schock Lehenware verrichten.
Schreibgeld:
Darüber hinaus geben sie dem Schösser 1 Schreibgroschen.
Weiteres:

Kirche

Pfarrort:
Collmen
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Pfarren gegen Collmen , und was sie dem Pfarrer über die gewöhnlichen Opfergaben schuldig sind, ist bei derselben Pfarrkirche verzeichnet.

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 40079 c, Nr. 65 a
Amtserbbuch:
Colditz
Seiten:
517-538

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