Ist eine Wüstung, welche von verschiedenen Leuten gebraucht wird, und ist mit Lehen und Zinsen dem Amt Colditz zugetan. [Sie grenzt mit dem "Tymnitzer" Wald und dem Dorf Weitzschen; fol. 488a]
Die Einwohner müssen die Rügen aller Erb- und Obergerichtsfälle vor Gericht zu Weitzschen einbringen, wohin sie also gehören.
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Schönbach
Leistung:
Sie dienen mit keinem Fußknecht, aber zum Wagen müssen sie nach Zahl ihrer Güter ihren Anteil nach Dürrweitzschen erlegen. [Dürrweitzschen aber gibt zum Wagen nach Schönbach.]
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Amt Colditz
1 ß 21 gr 1 ad
Erbgeschoß
Martini
Amt Colditz
5 Scheffel Korn
Erbzins
Martini
altes Maß
Amt Colditz
5 Scheffel Hafer
Erbzins
Martini
altes Maß
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Sie geben von ihren Gütern den 20. Pfennig oder das 20. Schock zu Lehenware.