Ballendorf sö. Lausick

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Allgemein

Amt:
Colditz
Ballendorf (Ballendorff)
sö. Lausick
Einwohner:
33 besessene Mann, darunter 1 Gärtner, die sind alle dem Amt Colditz lehen- und zinsbar, ausgenommen 1 Mann, der dem Pfarrer zu Ballendorf damit zugetan ist.
Weiteres:
Hufen:
23 Hufen und 2 Ruten; der Gärtner ist für 2 Ruten angeschlagen
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Amt Colditz
Weiteres:

Erbgericht:

Inhaber:
Amt Colditz
Richteramt:
walzend
Zum Richteramt:
Sie haben walzendes Gericht; es steht dem Amt frei, willkürlich einen Richter zu ordnen oder diesen zu entsetzen.
Dingstuhl:
Ballendorf
Zum Dingstuhl:
Im Dorf ist ein Dingstuhl. Sie müssen den Gerichtshaltern, wenn Gericht gehalten wird, mit Essen,Trinken und Futter ziemliche Ausrichtung tun.
Weiteres:

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Ballendorf
Leistung:
Sie dienen mit 7 Fußknechten und stellen hierüber 1 Wagen, 4 Wagenpferde, 2 Fuhrknechte und andere Zugehörung.
Bemerkung:
Dazu müssen ihnen die Dörfer Glasten, Kleinbardau, Großbuch und Etzoldshain helfen und nach Anzahl ihrer Güter ihren Anteil erlegen. Und ist dies das Hauptdorf.

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Amt Colditz1 ß 42 gr 4,5 dErbgeschoßMartini
Bemerkungen: Übermaß: 6 d [es müssten aber 7,5 d sein]
Amt Colditz2 ß 22 gr 6 dErbzinsMichaelis
Bemerkungen: Übermaß: 2,5 gr
Amt Colditz7 Scheffel HaferErbzinsMartinialtes Maß
Amt Colditz32,5 Scheffel HaferForsthaferMartinialtes Maß
Amt Colditz14 HühnerErbzinsMartini
Amt Colditz24 HühnerForsthühnerMartini
Richter zu Glasten3 fl 6,5 ad
Bemerkungen: jährliches Einkommen

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Sie müssen von ihren Gütern, so sie erkaufen, verwechseln oder durch Todesfälle sonsten zu Fall kommen, ins Amt den 20. Pfennig oder das 20. Schock Lehenware verrichten.
Schreibgeld:
Darüber hinaus geben sie dem Schösser 1 Schreibgroschen.
Weiteres:
[Ergänzung durch den Schösser Forberger zu 1577, ebenda fol. 130b: laut Vertrag vor der Regierung zu Dresden ist nunmehr nur das halbe Lehngeld durch die Einwohner dieses Dorfes zu zahlen.]

Kirche

Pfarrort:
Lausick
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Haben ein Filial, welches der Kaplan zu Lausick alle Sontage mit Predigen versorgen muß, und was dafür sein Einkommen ist, ist bei der Pfarre Lausick zu finden.

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 40079 c, Nr. 65 a
Amtserbbuch:
Colditz
Seiten:
129-174

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