Dürrweitzschen nw. Leisnig

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Allgemein

Amt:
Colditz
Dürrweitzschen (Weitzschen)
nw. Leisnig
Einwohner:
16 besessene Mann, darunter 3 Gärtner, davon sind 14 dem Amt Colditz und 2 dem Christoph von Bresen lehen- und zinsbar.
Weiteres:
Hufen:
26,5 Hufen; die 3 Gärtner sind zu 3 Viertel angeschlagen; 6 der Hufen sind Christoph von Bresen lehnbar
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Amt Colditz
Weiteres:

Erbgericht:

Inhaber:
Amt Colditz
Richteramt:
Zum Richteramt:
Das Amt ordnet hier einen Richter.
Dingstuhl:
Dürrweitzschen
Zum Dingstuhl:
Das Amt hat hier auch einen Dingstuhl. Richter und Schöffen müssen den Gerichtshaltern Essen und Trunk geben.
Weiteres:
Christoph von Bresen hat hier [bei den Gerichten] keine Gerechtigkeit.

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Schönbach
Leistung:
Sie müssen, wann sie erfordert, dem Amt mit 5 Fußknechten dienen und gehören zur Hilfe des Heerfahrtswagens nach Schönbach, wohin sie ihren Anteil nach Anzahl ihrer Güter neben anderen dort verzeichneten Dörfern erlegen.
Bemerkung:

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Amt Colditz2 ß 50 grErbgeschoßMartini
Amt Colditz5 ß 55,5 gr 2 dErbzinsWalpurgis
Bemerkungen: Übermaß: 3 ad
Amt Colditz4 ß 52 grErbzinsMichaelis
Amt Colditz4 ß 52,5 grFrongeldMartini
Bemerkungen: Frongeld- oder Hofdienstgeld; es steht dem Amt frei, die Dienste zu fordern oder das Geld zu nehmen
Amt Colditz48 Scheffel 2 Viertel KornErbzinsMartinialtes Maß
Bemerkungen: Übermaß: 1 Viertel
Amt Colditz48,5 Scheffel HaferErbzinsMartinialtes Maß
Bemerkungen: Übermaß: 1 Viertel
Amt Colditz16 HühnerErbzinsMartini
Amt Colditz4 ß EierErbzinsOstern
Christoph von Bresen zu Dürrweitzschen10 gr 7 dErbzins
Christoph von Bresen zu Dürrweitzschen4 KapauneErbzins
Christoph von Bresen zu Dürrweitzschen10 FulhühnerErbzins
Christoph von Bresen zu Dürrweitzschen30 EierErbzins
Witwe des von Zscheschen zu Böhlen4 gr 4 ad

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Die Leute des Amtes müssen von ihren Gütern, so sie erkaufen, verwechseln oder durch Todesfälle sonsten zu Fall kommen, ins Amt den 20. Pfennig oder das 20. Schock Lehenware verrichten. Die anderen erlegen ihre Lehenware nach hergebrachter Gewohnheit.
Schreibgeld:
Die Leute des Amtes müssen darüber dem Schösser auch 1 Schreibgroschen geben.
Weiteres:

Kirche

Pfarrort:
Dürrweitzschen
Pfarrherr:
Amt Colditz
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Hier ist eine Pfarrkirche, und was der Pfarrer an Einkommen hat, folgt hiernach verzeichnet. [der Eintrag der Einkommen fehlt]

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 40080, Nr. 65 b
Amtserbbuch:
Colditz
Seiten:
759-800

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