Schwarzbach [Amtsseite] s. Colditz

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Allgemein

Amt:
Colditz
Schwarzbach [Amtsseite] (Schwartzbach)
s. Colditz
Einwohner:
17 besessene Mann, darunter 1 Gärtner, auf dieser großen Seite, die dem Amt zusteht; davon sind 10 Mann dem Amt und 7 Mann Melchior von Milkau zu Hohnbach lehen- und zinsbar
Weiteres:
Hufen:
8 Hufen und 0,5 Viertel Landes; der Gärtner ist für 0,5 Viertel gerechnet
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Amt Colditz auf dieser Seite des Dorfes
Weiteres:

Erbgericht:

Inhaber:
Amt Colditzüber Höfe und Zugehörungen der Leute des Amtes
Inhaber:
Melchior von Milkau zu Hohnbachauf den Höfen seiner Leute
Richteramt:
Zum Richteramt:
Das Amt hat auf dieser Seite einen Richter zu ordnen und zu entsetzen, wie auch Melchior von Milkau hier einen sonderlichen Richter hat.
Dingstuhl:
Schwarzbach und Landgericht Colditz
Zum Dingstuhl:
Die Amtsleute und die Untertanen Melchiors von Milkau müssen die Landgerichte zu Colditz besuchen und daselbst erscheinen, rügen oder andere Notdurft vorbringen, wiewohl Milkau auf seiner Leute Güter auch mit einem Dingstuhl berechtigt ist.
Weiteres:

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Thumirnicht
Leistung:
Sie müssen dem Amt mit 3 Fußknechten dienen und erlegen ihren Anteil zu Heerfahrtswagen, Pferden und Knechten samt anderer Zugehörung neben den Dörfern, die zum Dorf Thumirnicht verzeichnet sind.
Bemerkung:

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Amt Colditz1 ß 30 grErbgeschoßMartini
Bemerkungen: Übermaß: 9 d 1 ah
Amt Colditz25 grErbzinsWalpurgis
Amt Colditz25 grErbzinsMichaelis
Amt Colditz15 HühnerErbzinsMartini
Schloßkapelle zu Colditz1 ß 1grErbzinsWalpurgis
Bemerkungen: [erscheint formal wie Amtseinnahme]
Schloßkapelle zu Colditz1 ß 1gr 3 adErbzinsMichaelis
Bemerkungen: [erscheint formal wie Amtseinnahme]
Melchior von Milkau zu Hohnbach1 ß 11 grErbzins
Melchior von Milkau zu Hohnbach1 HenneErbzins

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Die Leute des Amtes müssen von ihren Gütern, so sie erkaufen, verwechseln oder durch Todesfälle sonsten zu Fall kommen, ins Amt den 20. Pfennig oder das 20. Schock Lehenware verrichten. Die anderen erlegen ihre Lehenware nach hergebrachter Gewohnheit.
Schreibgeld:
Die Leute des Amtes müssen darüber dem Schösser auch 1 Schreibgroschen geben.
Weiteres:

Kirche

Pfarrort:
Schwarzbach
Pfarrherr:
Amt Colditz
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Hier ist eine Pfarrkirche, und was der Pfarrer an Einkommen hat, folgt hiernach verzeichnet. [der Eintrag der Einkommen fehlt]

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 40080, Nr. 65 b
Amtserbbuch:
Colditz
Seiten:
429-460

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