Großquerbitzsch w. Mügeln

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Allgemein

Amt:
Colditz
Großquerbitzsch (Querbitzsch)
w. Mügeln
Einwohner:
11 besessene Mann, darunter 6 Gärtner [korrigiert aus 5 ?], sind alle dem Amt Colditz lehen- und zinsbar.
Weiteres:
Hufen:
12 Hufen; es sind 5 Gärtner für 1/2 Hufe angeschlagen, der eine aber hat 1/2 Hufe [so korrigiert aus ursprünglich wohl 6 Gärtnern auf 1/2 Hufe gerechnet; stimmt so aber mit den Einzelangaben überein]
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Amt Colditz
Weiteres:

Erbgericht:

Inhaber:
Amt Colditz
Richteramt:
walzend
Zum Richteramt:
Das Amt hat hier einen walzenden Richter, der kann nach Gelegenheit des Amtes willkürlich gesetzt oder abgesetzt werden.
Dingstuhl:
Großquerbitzsch
Zum Dingstuhl:
Das Amt hat hier auch einen Dingstuhl. Die Einwohner sind dem Gerichtshalter Essen und Trinken, so oft er den Dingstuhl hält, in ziemlicher Weise zu geben pflichtig.
Weiteres:

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Zschoppach
Leistung:
Sie müssen, so oft sie erfordert werden, mit 3 Fußknechten dienen und erlegen ihren Anteil zum Heerfahrtswagen, nach Vermögen ihrer Güter, gegen Zschoppach.
Bemerkung:

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Amt Colditz1 ß 20 gr 7,5 dErbzinsMichaelis
Amt Colditz3 ßFrongeldMartini
Bemerkungen: es steht dem Amt frei, die Dienste mit Pflügen, Eggen, Schneiden etc. zu fordern oder das Geld zu nehmen
Amt Colditz69 Scheffel KornErbzinsMartinialtes Maß
Amt Colditz69 Scheffel HaferErbzinsMartinialtes Maß
Amt Colditz17 HühnerErbzinsMartini
Bischof zu Meißen23 Scheffel KornErbzinsKirchmaß
Bischof zu Meißen23 Scheffel HaferErbzinsKirchmaß
Dietrich Dorstadel zu Mutzschen10 grErbzins
Georg von Heynitz zu "Mohlis"10,5 grErbzins
Kloster Geringswalde8 grErbzins
Kirche zu Ablaß28 grErbzins
Pfarrer zu Lüptitz1 Scheffel Kornalte Maß
Kirche zu Leipnitz1 Pfund Wachs

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Sie müssen von ihren Gütern, so sie erkaufen, verwechseln oder durch Todesfälle sonsten zu Fall kommen, ins Amt den 20. Pfennig oder das 20. Schock Lehenware verrichten.
Schreibgeld:
Sie müssen darüber dem Schösser auch 1 Schreibgroschen geben.
Weiteres:

Kirche

Pfarrort:
Ablaß
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was die Leute dem Pfarrer über den gebührlichen Opfern zu geben haben, findet man unter derselben Pfarre Einkommen.

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 40080, Nr. 65 b
Amtserbbuch:
Colditz
Seiten:
232-256

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