21 besessene Mann mit dem Lehnrichter und dem Müller, darunter 8 Anspanner, die alle waren dem Kloster Nimbschen, sind jetzt aber der neuen Schule zu Grimma lehen- und zinsbar.
Weiteres:
[Lehenrichter fol. 103a: der muß der Schule auf Erfordern 1 Lehenpferd einstellen und damit dienen; ist man dessen nicht bedürftig, gibt er 2 gute ß gr.]
Hufen:
15,5 Hufen und 5 Ruten; hier sind 24 Ruten für 1 Hufe gerechnet [fol. 101a]
Der Erbrichter hat ein Lehengut. Er darf nicht brauen, aber wenn Gericht gehalten wird, muß er etliche Faß Grimmaer Bier einlegen und ausschenken. Er muß den Gerichtshaltern und Schöffen Essen und Trinken und den Gerichtshaltern auch Futter geben.
Dingstuhl:
Kleinbothen
Zum Dingstuhl:
Die Schule hat einen Dingstuhl. Die Schule entscheidet willkürlich, ob die Einwohner mit ihren Rügen und Gerichtssachen nach Schaddel gehen müssen. Sie müssen Rügenpfennige, aus jedem Haus 4 d, erlegen, dafür muß der Richter den Schöffen Mahlzeit geben.
Weiteres:
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Großbardau [Schulwagen Grimma]
Leistung:
Sie dienen auf kurfürstliches Erfordern mit 1 Fußknecht. Dazu helfen sie neben den anderen Dörfern der Schule zu einem Heerfahrtswagen wie bei Großbardau verzeichnet.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Schulamt Grimma
4 ß 52 gr 2 ad
Erbzins
Walpurgis
Schulamt Grimma
5 ß 13 gr 2 ad
Erbzins
Michaelis
Schulamt Grimma
18 gr
Erbzins
Martini
Bemerkungen: [der Müller von der Mühle]
Schulamt Grimma
4 gr
Erbzins
Weihnachten
Schulamt Grimma
5,5 gr
Spinngeld
Stephani
Bemerkungen: hier sind 15 d Übermaß, davon bekommt 10 d der Pfarrer zu Großbothen "Stephans-Heller" dafür, daß man früher hat Hafer weichen müssen, und 5 d dem Richter für seine Mühe
Schulamt Grimma
4 Scheffel 2 Viertel 1 Metz Korn
Erbzins
Michaelis
neues Grimmaer gestrichen Maß
Schulamt Grimma
7 Scheffel 2 Viertel Hafer
Erbzins
Michaelis
neues Grimmaer gestrichen Maß
Schulamt Grimma
2 Gänse
Erbzins
Martini
Bemerkungen: [der Müller von der Mühle]
Schulamt Grimma
4 Kapaune
Erbzins
Martini
Bemerkungen: [der Müller von der Mühle]
Schulamt Grimma
13 Hühner
Erbzins
Martini
Schulamt Grimma
2 Christbrote
Erbzins
Weihnachten
Bemerkungen: [vom Lehnrichter und von Müller] jedes Brot 1,5 gr wert
Pfarrer zu Großbothen
1,5 Scheffel Weizen
Bemerkungen: [summiert aus den Einzelangaben]
Pfarrer zu Großbothen
9 Scheffel 1 Viertel 21 Metzen Korn
Zins und Zehnt
Bemerkungen: [summiert aus den Einzelangaben]
Pfarrer zu Großbothen
2 alte Metzen Korn
Zehnt
Bemerkungen: [summiert aus den Einzelangaben]
Pfarrer zu Großbothen
11 Metzen Hafer
Zins und Zehnt ?
Bemerkungen: [summiert aus den Einzelangaben]
Pfarrer zu Großbothen
2 alte Metzen Hafer
Zehnt
Bemerkungen: [summiert aus den Einzelangaben]
Kirchner zu Großbothen
10 Metzen Korn
Bemerkungen: [summiert aus den Einzelangaben]
Küster zu Großbothen
2 Scheffel 3 Metzen 5 alte Viertel Korn
Bemerkungen: [summiert aus den Einzelangaben]
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Wann und so oft die Güter durch Todesfälle, Verwechselung oder durch Verkauf zu Fall kommen, geben sie der Schule den 50. Pfennig zu Lehenware.
Schreibgeld:
Sie müssen Teilschillinge geben. Wenn sich nach Todesfällen die Kinder oder andere Erben teilen, dann muß jeder Erbnehmer, der Anteil erhält, der Schule 12 gr geben. So müssen auch Mutter oder Vater geben, ungeachtet, daß sie den halben Teil bekommen.
Weiteres:
Der Lehnrichter aber muß, so oft die Lehen am Gericht fällig werden, 1 Viertel Grimmaer Bier oder soviel Geld zu Lehenware geben.
Kirche
Pfarrort:
Großbothen
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was sie dem Pfarrer über die gewöhnlichen Opfergaben schuldig sind, ist unter jedes Namen verzeichnet und gibt auch das "Widembuch" im Amt Grimma.