7 besessene Mann, darunter 4 Anspanner, die alle waren dem Kloster Nimbschen, sind jetzt aber der neuen Schule zu Grimma lehen- und zinsbar. Der von Maltitz zu Döben hat sich außer dem bezeichneten Hundekorn darin keine Rechte und Einkommen anzumaßen.
Weiteres:
Hufen:
7 Hufen; hier sind 24 Ruten für 1 Hufe gerechnet [fol. 87b]
Im Dorf ist kein Erbgericht, sondern ein walzendes Gericht. Es steht der Schule willkürlich zu, einen Richter zu ordnen, der muß der Schule Gebote und Verbote bestellen und auf deren Gerechtigkeiten achten.
Dingstuhl:
Höfgen
Zum Dingstuhl:
Hier ist ein Dingstuhl, zu dem auch andere Dörfer gefordert werden können, wie sie auch in andere gefordert werden dürfen. Der Richter zahlt den Gerichtshaltern, dem Richter und Schöffen, eine Mahlzeit, die Einwohner bezahlen das Trinken.
Weiteres:
Wird aber das Gericht in ein anderes Dorf verlegt, helfen alle Richter, die dahin beschieden werden, die Mahlzeit zu bezahlen.
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Großbardau [Schulwagen Grimma]
Leistung:
Sie müssen zusammen mit Förstgen auf Erfordern 1 Mann schicken. Dazu helfen sie neben den anderen Dörfern der Schule zu einem Heerfahrtswagen wie bei Großbardau verzeichnet.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Schulamt Grimma
3 ß 57 gr 2 ad
Erbzins
Walpurgis
Schulamt Grimma
3 ß 51 gr 2 ad
Erbzins
Michaelis
Schulamt Grimma
2 Kapaune
Erbzins
Martini
Schulamt Grimma
16 alte Hühner
Erbzins
Martini
Schulamt Grimma
3 ß 56 Eier
Erbzins
Palmarum
Pfarrer zu Höfgen
17 Scheffel 3 Viertel Korn
neues Grimmaer Maß
Bemerkungen: [summiert aus den Einzelangaben]
Pfarrer zu Höfgen
3,5 Scheffel 15 Metzen Hafer
neues Grimmaer Maß
Bemerkungen: [summiert aus den Einzelangaben]
von Maltitz zu Döben
2 Scheffel 1 Viertel
Hundekorn
neues Grimmaer Maß
Bemerkungen: [summiert aus den Einzelangaben]
Amt Grimma
18 Scheffel Hafer
Zins
Bemerkungen: von einer Hutung, das Viehholz, die vormals dem Kloster Nimbschen gewesen ist [summiert aus den Einzelangaben]
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Wann und so oft die Güter durch Todesfälle, Verwechselung oder durch Verkauf zu Fall kommen, geben sie der Schule den 50. Pfennig zu Lehenware.
Schreibgeld:
Sie müssen Teilschillinge geben. Wenn sich nach Todesfällen die Kinder oder andere Erben teilen, dann muß jeder Erbnehmer, der Anteil erhält, der Schule 12 gr geben. So müssen auch Mutter oder Vater geben, ungeachtet, daß sie den halben Teil bekommen.
Weiteres:
Kirche
Pfarrort:
Höfgen
Pfarrherr:
Schulamt Grimma
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Das Einkommen der Pfarre gibt das "Widebuch" im Amt Grimma.