Höfgen sö. Grimma

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Allgemein

Amt:
Schulamt Grimma
Höfgen (Hoffichen)
sö. Grimma
Einwohner:
7 besessene Mann, darunter 4 Anspanner, die alle waren dem Kloster Nimbschen, sind jetzt aber der neuen Schule zu Grimma lehen- und zinsbar. Der von Maltitz zu Döben hat sich außer dem bezeichneten Hundekorn darin keine Rechte und Einkommen anzumaßen.
Weiteres:
Hufen:
7 Hufen; hier sind 24 Ruten für 1 Hufe gerechnet [fol. 87b]
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Schulamt Grimma
Weiteres:

Erbgericht:

Inhaber:
Schulamt Grimma
Richteramt:
walzend
Zum Richteramt:
Im Dorf ist kein Erbgericht, sondern ein walzendes Gericht. Es steht der Schule willkürlich zu, einen Richter zu ordnen, der muß der Schule Gebote und Verbote bestellen und auf deren Gerechtigkeiten achten.
Dingstuhl:
Höfgen
Zum Dingstuhl:
Hier ist ein Dingstuhl, zu dem auch andere Dörfer gefordert werden können, wie sie auch in andere gefordert werden dürfen. Der Richter zahlt den Gerichtshaltern, dem Richter und Schöffen, eine Mahlzeit, die Einwohner bezahlen das Trinken.
Weiteres:
Wird aber das Gericht in ein anderes Dorf verlegt, helfen alle Richter, die dahin beschieden werden, die Mahlzeit zu bezahlen.

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Großbardau [Schulwagen Grimma]
Leistung:
Sie müssen zusammen mit Förstgen auf Erfordern 1 Mann schicken. Dazu helfen sie neben den anderen Dörfern der Schule zu einem Heerfahrtswagen wie bei Großbardau verzeichnet.
Bemerkung:

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Schulamt Grimma3 ß 57 gr 2 adErbzinsWalpurgis
Schulamt Grimma3 ß 51 gr 2 adErbzinsMichaelis
Schulamt Grimma2 KapauneErbzinsMartini
Schulamt Grimma16 alte HühnerErbzinsMartini
Schulamt Grimma3 ß 56 EierErbzinsPalmarum
Pfarrer zu Höfgen17 Scheffel 3 Viertel Kornneues Grimmaer Maß
Bemerkungen: [summiert aus den Einzelangaben]
Pfarrer zu Höfgen3,5 Scheffel 15 Metzen Haferneues Grimmaer Maß
Bemerkungen: [summiert aus den Einzelangaben]
von Maltitz zu Döben2 Scheffel 1 ViertelHundekornneues Grimmaer Maß
Bemerkungen: [summiert aus den Einzelangaben]
Amt Grimma18 Scheffel HaferZins
Bemerkungen: von einer Hutung, das Viehholz, die vormals dem Kloster Nimbschen gewesen ist [summiert aus den Einzelangaben]

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Wann und so oft die Güter durch Todesfälle, Verwechselung oder durch Verkauf zu Fall kommen, geben sie der Schule den 50. Pfennig zu Lehenware.
Schreibgeld:
Sie müssen Teilschillinge geben. Wenn sich nach Todesfällen die Kinder oder andere Erben teilen, dann muß jeder Erbnehmer, der Anteil erhält, der Schule 12 gr geben. So müssen auch Mutter oder Vater geben, ungeachtet, daß sie den halben Teil bekommen.
Weiteres:

Kirche

Pfarrort:
Höfgen
Pfarrherr:
Schulamt Grimma
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Das Einkommen der Pfarre gibt das "Widebuch" im Amt Grimma.

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 37944, Nr. 4
Amtserbbuch:
Schulamt Grimma
Seiten:
86-99

Karte