Schulamt Grimma Großbothen (Gros Botten) s. Grimma
Einwohner:
33 besessene Mann mit einem Häuslein, das auf der Gemeinde gebaut ist, darunter 7 Anspanner, die alle waren dem Kloster Nimbschen, sind jetzt aber der neuen Schule zu Grimma lehen- und zinsbar.
Weiteres:
Hufen:
12 Hufen und 7,5 Ruten; hier sind 24 Ruten für 1 Hufe gerechnet [fol. 20a]
Im Dorf ist kein Erbgericht, sondern ein walzendes Gericht. Es steht der Schule willkürlich zu, einen Richter zu ordnen, der muß der Schule Gebote und Verbote bestellen und auf deren Gerechtigkeiten achten.
Dingstuhl:
Großbothen
Zum Dingstuhl:
Hier ist ein Dingstuhl, zu dem auch andere Dörfer gefordert werden können. Der Schankwirt zahlt den Gerichtshaltern, dem Richter und Schöffen eine Mahlzeit, das Trinken bezahlen die Schöffen.
Weiteres:
Alle diesem Dingstuhl zugetanen Leute erlegen aus jedem Haus 1 ad Rügepfennige.
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Großbardau [Schulwagen Grimma]
Leistung:
Sie dienen auf kurfürstliches Erfordern mit 2 Mann. Dazu helfen sie neben den anderen Dörfern der Schule zu einem Heerfahrtswagen wie bei Großbardau verzeichnet.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Schulamt Grimma
1 ß 27 gr 8 d
Erbzins
Walpurgis
Schulamt Grimma
5 ß 57 gr 4 d
Erbzins
Michaelis
Schulamt Grimma
2 Scheffel 7 Metz Korn
Erbzins
Michaelis
neues Grimmaer gestrichen Maß
Schulamt Grimma
1 Scheffel 3 Viertel 3,5 Metz Hafer
Erbzins
Michaelis
neues Grimmaer gestrichen Maß
Schulamt Grimma
37 Hühner
Erbzins
Martini
Pfarrer zu Großbothen
89,5 Scheffel Korn
altes Maß
Bemerkungen: dazu 1 Scheffel neues Maß Korn [summiert aus den Einzelangaben]
Pfarrer zu Großbothen
89,5 Scheffel Hafer
altes Maß
Bemerkungen: dazu 1 Scheffel neues Maß Korn [summiert aus den Einzelangaben]
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Wann und so oft die Güter durch Todesfälle, Verwechselung oder durch Verkauf zu Fall kommen, geben sie der Schule den 50. Pfennig zu Lehenware.
Schreibgeld:
Sie müssen Teilschillinge geben. Wenn sich nach Todesfällen die Kinder oder andere Erben teilen, dann muß jeder Erbnehmer, der Anteil erhält, der Schule 12 gr geben. So müssen auch Mutter oder Vater geben, ungeachtet, daß sie den halben Teil bekommen.
Weiteres:
Kirche
Pfarrort:
Großbothen
Pfarrherr:
Schulamt Grimma
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Das Einkommen der Pfarre gibt das "Widebuch" im Amt Grimma.