Der Lehenrichter geht vom Amt zu Lehen und bringt die Gebote aus. Er kann frei Bier und Wein, woher er will, schenken, hat Salzschankrecht, darf Schuster und Schneider für sein Haus halten und der Rüge nach Hasen auf seinen Gütern jagen.
Dingstuhl:
Zum Dingstuhl:
Weiteres:
[Freiheit des Lehenrichters, fol. 225b-226a]
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Stürza
Leistung:
Zusammen mit Stürza, Dobra und Porschendorf müssen sie einen Heerfahrtswagen, 10 Fußknechte, 1 Schirrmeister, 1 Fuhrknecht mit Zugehörung stellen, in der Not aber mehr.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Amt Lohmen
1 ß 13 gr 3 d
Erbzins
Walpurgis
Amt Lohmen
1 ß 13 gr 3 d
Erbzins
Michaelis
Amt Lohmen
22,75 Scheffel Korn
Erbzins
Michaelis
Amt Lohmen
22,75 Scheffel Korn ?
Erbzins
Michaelis
Amt Lohmen
30,5 Hühner
Erbzins
Amt Lohmen
1 ß 41 Eier
Erbzins
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Hausgenossen: Von Abzugsgeld und Teilschillingen sind sie befreit. Wenn aber einer wegzieht und Kundschaft begehrt, gibt er den Amtleuten 7,5 gr für den Brief.
Schreibgeld:
Weiteres:
Wenn das Lehenrichtergut zu Fall kommt, hat man vormals nichts gegeben, nur wenn es die Erben zu Lehen nehmen, müssen sie 1 ß gr ohne Schreibgeld geben. Sind keine Erben vorhanden, fällt es ans Amt zurück.
Kirche
Pfarrort:
Stürza
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was sie dem Pfarrer und dem Schulmeister geben, findet sich in deren Verzeichnis.