Der Lehenrichter geht vom Amt zu Lehen. Er zeigt den Nachbarn die Gebote des Amtes an und darf frei Bier schenken und aus Pirna nehmen; von den Hofdiensten ist er befreit.
Dingstuhl:
Lohmen
Zum Dingstuhl:
Man hält hier kein Geding, sondern sie gehören zum Gerichtsstuhl gegen Lohmen.
Weiteres:
[Freiheit des Lehenrichters, fol. 33b]
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Lohmen
Leistung:
Sie gehören zum Heerfahrtswagen gegen Lohmen und halten einen Knecht mit dem Gerät, in der Not auch mehr.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Amt Lohmen
1 ß 33 gr
Geschoß
Martini
Amt Lohmen
2 ß 7 gr
Erbzins
Walpurgis
Amt Lohmen
2 ß 15,5 gr
Erbzins
Michaelis
Amt Lohmen
2 ß 30 Eier
Erbzins
Amt Lohmen
20 Hühner
Erbzins
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Hausgenossen: Von Abzugsgeld und Teilschillingen sind sie befreit. Wenn aber einer wegzieht und Kundschaft begehrt, gibt er den Amtleuten 7,5 gr für den Brief.
Schreibgeld:
Weiteres:
Wenn das Lehenrichtergut zu Fall kommt, hat man vormals nichts gegeben, nur wenn es die Erben zu Lehen nehmen, müssen sie 1 ß gr ohne Schreibgeld geben. Sind keine Erben vorhanden, fällt es ans Amt zurück.
Kirche
Pfarrort:
Lohmen
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was sie dem Pfarrer und dem Schulmeister geben, findet sich in deren Verzeichnis.