Knatewitz w. Dahlen
++Allgemein
- Amt:
- Wurzen
Knatewitz (Knottwitz)
w. Dahlen - Einwohner:
- 16 besesssene Mann, davon sind 2 Pferdner und 7 Hintersassen dem Amt Wurzen, die anderen 7 Einwohner Christoff von Schleinitz lehen- und zinsbar. - Jeder Einwohner darf nach altem Privileg das ganze Jahr Bier und Wein schenken [Freiheit fol. 89a]
- Weiteres:
- [fol. 77b-78b Abschrift der Kaufverschreibung Bischof Johanns über das halbe Dorf Knottwitz vom 13. Januar 1562]
- Hufen:
- 4 Hufen und 3 Viertel
KarteLink zum HOV Gericht
Obergericht:
- Inhaber:
- Amt Wurzen
- Weiteres:
- Folge und Steuer sind dem Amt Wurzen über seine Leute zugetan. Zudem berichten die ältesten Einwohner, das dem Amt Folge und Steuer vormals auch über Schleinitzens Leute zustand. Wie Schleinitz daraus entkommen konnte, wissen sie aber nicht.
Erbgericht:
- Inhaber:
- Amt Wurzenin den Höfen seiner Leute
- Inhaber:
- Christoph von Schleinitz zur Heidenin den Höfen seiner Leute
- Richteramt:
- walzend
- Zum Richteramt:
- Das Richteramt ist walzend und wird vom Amt Wurzen und dem von Schleinitz jährlich neu bestellt, also der Richter wechselweise geordnet. Wer gekürt und bestätigt wird, muß Gebote und Verbote beider Lehnsherrn fleißig bestellen.
- Dingstuhl:
- Knottwitz
- Zum Dingstuhl:
- Das Amt hat hier einen Dingstuhl, darin wird ein Mal im Jahr mit dem von Schleinitz Gericht gehalten.
- Weiteres:
- [Aussagen über die Erbgerichte in Flur und Feld fehlen.]
Heerwagen
- Heerfahrtswagenort:
- Landheerfahrtswagen Wurzen
- Leistung:
- Mit der Mannsfolge, auch anderem, sind sie neben allen anderen Dorfschaften des Amtes den Heerfahrtswagen zu halten und aufzubringen schuldig.
- Bemerkung:
Abgaben
Empfänger |
Leistung |
Art |
Termin |
Maß |
Amt Wurzen | 1 ß 4 gr | Erbzins | Walpurgis | |
Amt Wurzen | 1 ß 8 gr | Erbzins | Michaelis | |
Amt Wurzen | 25 Scheffel Hafer | | Michaelis | geschlicht Wurzener Maß |
Amt Wurzen | 24 Rauchhühner | | Michaelis | |
Amt Wurzen | 2 ß Eier | | Palmarum | |
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
- Lehenware:
-
- Schreibgeld:
- Auf den Fall ist jeder Einwohner dem Amt 1 Leihegroschen zu geben schuldig.
- Weiteres:
Kirche
- Pfarrort:
- Börln
- Pfarrherr:
- Amt Wurzen
- Verfassung:
- Einkommen:
-
- Weiteres:
- Sie haben ein Filial, das vom Pfarrer zu Börln versorgt wird.
Quelle
- Archiv:
- Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
- Locat:
- Loc. 40100, Nr. 44
- Amtserbbuch:
- Wurzen
- Seiten:
- 79-89