Knatewitz w. Dahlen

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Allgemein

Amt:
Wurzen
Knatewitz (Knottwitz)
w. Dahlen
Einwohner:
16 besesssene Mann, davon sind 2 Pferdner und 7 Hintersassen dem Amt Wurzen, die anderen 7 Einwohner Christoff von Schleinitz lehen- und zinsbar. - Jeder Einwohner darf nach altem Privileg das ganze Jahr Bier und Wein schenken [Freiheit fol. 89a]
Weiteres:
[fol. 77b-78b Abschrift der Kaufverschreibung Bischof Johanns über das halbe Dorf Knottwitz vom 13. Januar 1562]
Hufen:
4 Hufen und 3 Viertel
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Amt Wurzen
Weiteres:
Folge und Steuer sind dem Amt Wurzen über seine Leute zugetan. Zudem berichten die ältesten Einwohner, das dem Amt Folge und Steuer vormals auch über Schleinitzens Leute zustand. Wie Schleinitz daraus entkommen konnte, wissen sie aber nicht.

Erbgericht:

Inhaber:
Amt Wurzenin den Höfen seiner Leute
Inhaber:
Christoph von Schleinitz zur Heidenin den Höfen seiner Leute
Richteramt:
walzend
Zum Richteramt:
Das Richteramt ist walzend und wird vom Amt Wurzen und dem von Schleinitz jährlich neu bestellt, also der Richter wechselweise geordnet. Wer gekürt und bestätigt wird, muß Gebote und Verbote beider Lehnsherrn fleißig bestellen.
Dingstuhl:
Knottwitz
Zum Dingstuhl:
Das Amt hat hier einen Dingstuhl, darin wird ein Mal im Jahr mit dem von Schleinitz Gericht gehalten.
Weiteres:
[Aussagen über die Erbgerichte in Flur und Feld fehlen.]

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Landheerfahrtswagen Wurzen
Leistung:
Mit der Mannsfolge, auch anderem, sind sie neben allen anderen Dorfschaften des Amtes den Heerfahrtswagen zu halten und aufzubringen schuldig.
Bemerkung:

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Amt Wurzen1 ß 4 grErbzinsWalpurgis
Amt Wurzen1 ß 8 grErbzinsMichaelis
Amt Wurzen25 Scheffel HaferMichaelisgeschlicht Wurzener Maß
Amt Wurzen24 RauchhühnerMichaelis
Amt Wurzen2 ß EierPalmarum

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Schreibgeld:
Auf den Fall ist jeder Einwohner dem Amt 1 Leihegroschen zu geben schuldig.
Weiteres:

Kirche

Pfarrort:
Börln
Pfarrherr:
Amt Wurzen
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Sie haben ein Filial, das vom Pfarrer zu Börln versorgt wird.

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 40100, Nr. 44
Amtserbbuch:
Wurzen
Seiten:
79-89

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