[Kurzeintrag] 26 besessene Mann, die sind alle Heinrich von Crostewitz zu Mühlbach lehn- und zinsbar. Dem Amt Wurzen sind diese Einwohner mit der Steuer zugetan, die vom Erbherrn eingenommen und ins Amt gebracht wird.
Weiteres:
In diesem Dorf gibt es noch mehr Einwohner, die mit aller Dienstbarkeit dem Amt Grimma zugetan sind.
Auch Folge, Nachreise, Steuer und alle anderen fürstlichen Hoheiten sind dem Amt Wurzen zuständig. - Der Bach im Dorf scheidet die Gerichtsrechte der Ämter Wurzen und Grimma, im Felde sind sie klar abgegrenzt.
Erbgericht:
Inhaber:
--
Richteramt:
Zum Richteramt:
Dingstuhl:
Zum Dingstuhl:
Weiteres:
[Passus zum Erbgericht ist unklar. Aus "Ober und Erbgerichte ..." wurde von gleicher Hand "Ober- und nicht Erbgerichte ..." gemacht. Das bedeutet wohl, das die Erbgerichte in den Händen des Erbherrn und doch nicht beim Amt lagen.]
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Leistung:
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
-
-
-
-
-
Bemerkungen: -
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)