1 besessener Mann, der ist dem Amt Wolkenstein lehen- und zinsbar und hat sein Gut als Erblehngut.
Weiteres:
[Abschrift des Lehnbriefs der Herzogin Katharina für die Brüder Dionis und Galen Forwerg über die Freiheiten ihres Hammers zu Niederschmiedeberg vom 15. September 1545; fol. 331a-334a.]
Er folgt mit seinem Leibe nach Gelegenheit des Aufgebots, hilft aber zu keinem Wagen.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
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-
-
-
Bemerkungen: -
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Weil dieser Hammer ein Lehengut ist, gibt er gleich anderen Lehengütern, so oft er zu Fall kommt, verkauft oder verwechselt wird, gebührliche Lehnware.
Schreibgeld:
Weiteres:
Kirche
Pfarrort:
Arnsfeld
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was sie dem Pfarrer jährlich über die gewöhnlichen Opfer geben, ist im Verzeichnis der Einkommen dieser Pfarre zu finden.