Hintergersdorf w. Tharandt

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Allgemein

Amt:
Tharandt
Hintergersdorf (Hinder Gersdorff)
w. Tharandt
Einwohner:
27 besessene Mann, darunter 2 Gärtner, sind alle dem Amt Tharandt lehen- und zinsbar.
Weiteres:
[Unter den einzelnen Leuten befindet sich auch ein "Hausgenosse", der einen Fischbach halb ? als Laßgut hat.]
Hufen:
26,5 Hufen
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Amt Tharandt
Weiteres:

Erbgericht:

Inhaber:
Amt Tharandt
Richteramt:
Erblehnrichter
Zum Richteramt:
Hier ist ein freier Erbrichter. Es ist Lehngut, erbt und lehnt allein auf eheliche männliche Leibeserben. Der Richter muß das Amt versorgen. Dafür gibt ihm Lorenz Waine zu Oppitzsch 6 gr an Geld, 3 Viertel Korn, 3 Viertel Hafer gestrichen Dresdner Maß.
Dingstuhl:
Hintergersdorf
Zum Dingstuhl:
Sie haben einen eigenen Dingstuhl, es wird jährlich Gericht gehalten, so oft es vonnöten ist. Die Leute von Fördergersdorf und Oppitzsch müssen hier vor Gericht erscheinen und alles anzeigen. Die Gemeinde muß Futter und Mahl versorgen.
Weiteres:
Merten Büttner gibt dem Richter 6 gr und Stefan Richter gibt 3,5 gr an Erbzinsen jährlich, nach Ausweis des Lehnbriefes.

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Tharandt
Leistung:
Sie dienen wie bei Tharandt (Granat) verzeichnet.
Bemerkung:

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Amt Tharandt54 gr 3 dErbackerzinsWalpurgis
Amt Tharandt4 grGartenzinsWalpurgis
Amt Tharandt16 Scheffel KornErbzinsMichaelis
Amt Tharandt16 Scheffel HaferErbzinsMichaelis
Amt Tharandt10 Scheffel KornForstkorn
Amt Tharandt19 Scheffel HaferForsthafer
Amt Tharandt50 Forsthühner
Bemerkungen: für Amtmann und Schösser

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
So oft sich der Lehnsfall des Richtergutes zuträgt, muß der Inhaber 1 ß Lehnware geben. Wenn einer sonst ein Lehen empfängt, gibt er 1 Leihegroschen.
Schreibgeld:
Weiteres:

Kirche

Pfarrort:
Fördergersdorf
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Sie geben an Pfarrlehn jährlich 12,5 gr und je 25 Scheffel Korn und Hafer, beides altes Maß.
Weiteres:

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 37947, Grillenburg, Nr. 3
Amtserbbuch:
Tharandt
Seiten:
48-65

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