5 [korrigiert 6] Mann, darunter 2,5 Anspanner, sind dem Kloster Sornzig lehen- und zinsbar. Hierüber sind noch 9 Mann in diesem Dorf wohnhaft, die dem Amt Leisnig mit aller Botmäßigkeit, auch Folge und Steuer, zuständig sind.
Weiteres:
Hufen:
7,5 Hufen sind hier klösterliche Lehen [der Anteil des Amtes Leisnig fehlt!]
Das Kloster Sornzig hält über diese Leute auch Folge, Steuer und Nachreise.
Erbgericht:
Inhaber:
Kloster Sornzigüber 5 Mann und 7,5 Hufen
Richteramt:
Zum Richteramt:
Das Kloster hat in diesem Dorf einen sonderlichen Richter seines Gefallens zu ordnen und zu entsetzen.
Dingstuhl:
Strocken
Zum Dingstuhl:
Das Kloster und das Amt Leisnig haben in diesem Dorf zugleich einen Dingstuhl, halten auch miteinander Gericht.
Weiteres:
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Sornzig
Leistung:
Sie dienen neben den Einwohnern des Sornziger Kreises wie bei Sornzig verzeichnet.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Kloster Sornzig
50 gr 1d
Erbzins
Michaelis
Bemerkungen:
Kloster Sornzig
60 Scheffel Korn
Erbzins
Michaelis
altes Leisniger Maß
Kloster Sornzig
60 Scheffel Hafer
Erbzins
Michaelis
altes Leisniger Maß
Kloster Sornzig
7,5 Hühner
Erbzins
Michaelis
Bemerkungen:
Kloster Sornzig
3 ß 45 Eier
Erbzins
Ostern
Bemerkungen:
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Wenn sich Todesfälle, Verwechselungen oder Verkäufe der Güter in diesem Dorf zutragen, müssen sie vermöge kurfürstlichen Befehls den 20. Pfennig zu Lehenware geben.
Schreibgeld:
Sie geben dem Kloster Sornzig auch Teilschillinge. Wenn die Kinder teilen, nach dem Absterben von Vater oder Mutter muß jeder Erbnehmer dem Kloster 12 gr entrichten.