Sornzig sw. Mügeln
++Allgemein
- Amt:
- Schulamt Meißen (Kloster Sornzig)
Sornzig (Sorntzigk)
sw. Mügeln - Einwohner:
- 14 besessene Mann, darunter ist kein Anspanner, die sind alle dem Kloster Sornzig lehen- und zinsbar. [die 10 Gärtner und der Häusler wurden nach den Einzelangaben ausgezählt.]
- Weiteres:
- [zur Erbschenke fol. 67a] Der Inhaber der Schenke darf Wein und fremdes Bier schenken und holen, wo ers will. Er darf soviel Brauen, wie er verzapfen kann, aber keine Fässer verkaufen.
- Hufen:
- 5 Hufen und 1 Viertel; es sind jeweils 4 Gärtner auf 1 Hufe gerechnet
KarteLink zum HOV Gericht
Obergericht:
- Inhaber:
- Kloster Sornzig
- Weiteres:
- Das Kloster Sornzig hält auch Folge, Steuer und Nachreise.
Erbgericht:
- Inhaber:
- Kloster Sornzig
- Richteramt:
-
- Zum Richteramt:
- Dingstuhl:
- Sornzig
- Zum Dingstuhl:
- Das Kloster hält hier jährlich 3 Landgerichte. Der Kretzschmarmuß den Gerichtshaltern Essen geben, das Trinken bezahlen aber die Schöffen selbst. Wenn mehr Gericht gehalten wird, müssen sich Richter und Schöffen selbst versorgen.
- Weiteres:
- Zum Dingstuhl gehören auch die Dörfer Gaudlitz, Baderitz, Zävertitz, Töllschütz, Zaschwitz, Strocken, Paschkowitz, Grauschwitz und Kemmlitz.
Heerwagen
- Heerfahrtswagenort:
- Sornzig
- Leistung:
- Die Einwohner und alle 10 zugehörigen Dörfer müssen auf Erfordern der Kurfürsten 6 Mann, 1 Wagen, 4 Wagenpferden, 2 Fuhrknechten samt anderer Notdurft und Zugehörung aufbringen.
- Bemerkung:
- Die Dörfer machen untereinander eine Anlage wie hergebracht nach der Größe ihrer Güter.
Abgaben
Empfänger |
Leistung |
Art |
Termin |
Maß |
Kloster Sornzig | 53 gr | Erbzins | Walpurgis | |
| Bemerkungen: |
Kloster Sornzig | 3 ß 32 g 6 d | Erbzins | Michaelis | |
| Bemerkungen: [korrigiert zu 3 ß 49 gr 6 d] |
Kloster Sornzig | 2 Hennen | Erbzins | Michaelis | |
| Bemerkungen: |
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
- Lehenware:
- Wenn sich Todesfälle, Verwechselungen oder Verkäufe der Güter in diesem Dorf zutragen, müssen sie vermöge kurfürstlichen Befehls den 40. Pfennig zu Lehenware geben.
- Schreibgeld:
- Sie geben dem Kloster Sornzig auch Teilschillinge. Wenn die Kinder teilen, nach dem Absterben von Vater oder Mutter muß jeder Erbnehmer dem Kloster 12 gr entrichten.
- Weiteres:
Kirche
- Pfarrort:
- Sornzig
- Pfarrherr:
- Kloster Sornzig
- Verfassung:
-
- Einkommen:
-
- Weiteres:
-
Quelle
- Archiv:
- Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
- Locat:
- Loc. 40093, Nr. 50
- Amtserbbuch:
- Sornzig
- Seiten:
- 66-76