Sornzig sw. Mügeln

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Allgemein

Amt:
Schulamt Meißen (Kloster Sornzig)
Sornzig (Sorntzigk)
sw. Mügeln
Einwohner:
14 besessene Mann, darunter ist kein Anspanner, die sind alle dem Kloster Sornzig lehen- und zinsbar. [die 10 Gärtner und der Häusler wurden nach den Einzelangaben ausgezählt.]
Weiteres:
[zur Erbschenke fol. 67a] Der Inhaber der Schenke darf Wein und fremdes Bier schenken und holen, wo ers will. Er darf soviel Brauen, wie er verzapfen kann, aber keine Fässer verkaufen.
Hufen:
5 Hufen und 1 Viertel; es sind jeweils 4 Gärtner auf 1 Hufe gerechnet
KarteLink zum HOV

Gericht

Obergericht:

Inhaber:
Kloster Sornzig
Weiteres:
Das Kloster Sornzig hält auch Folge, Steuer und Nachreise.

Erbgericht:

Inhaber:
Kloster Sornzig
Richteramt:
Zum Richteramt:
Dingstuhl:
Sornzig
Zum Dingstuhl:
Das Kloster hält hier jährlich 3 Landgerichte. Der Kretzschmarmuß den Gerichtshaltern Essen geben, das Trinken bezahlen aber die Schöffen selbst. Wenn mehr Gericht gehalten wird, müssen sich Richter und Schöffen selbst versorgen.
Weiteres:
Zum Dingstuhl gehören auch die Dörfer Gaudlitz, Baderitz, Zävertitz, Töllschütz, Zaschwitz, Strocken, Paschkowitz, Grauschwitz und Kemmlitz.

Heerwagen

Heerfahrtswagenort:
Sornzig
Leistung:
Die Einwohner und alle 10 zugehörigen Dörfer müssen auf Erfordern der Kurfürsten 6 Mann, 1 Wagen, 4 Wagenpferden, 2 Fuhrknechten samt anderer Notdurft und Zugehörung aufbringen.
Bemerkung:
Die Dörfer machen untereinander eine Anlage wie hergebracht nach der Größe ihrer Güter.

Abgaben

Empfänger Leistung Art Termin Maß
Kloster Sornzig53 gr ErbzinsWalpurgis
Bemerkungen:
Kloster Sornzig3 ß 32 g 6 dErbzinsMichaelis
Bemerkungen: [korrigiert zu 3 ß 49 gr 6 d]
Kloster Sornzig2 HennenErbzinsMichaelis
Bemerkungen:

Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)

Lehenware

Lehenware:
Wenn sich Todesfälle, Verwechselungen oder Verkäufe der Güter in diesem Dorf zutragen, müssen sie vermöge kurfürstlichen Befehls den 40. Pfennig zu Lehenware geben.
Schreibgeld:
Sie geben dem Kloster Sornzig auch Teilschillinge. Wenn die Kinder teilen, nach dem Absterben von Vater oder Mutter muß jeder Erbnehmer dem Kloster 12 gr entrichten.
Weiteres:

Kirche

Pfarrort:
Sornzig
Pfarrherr:
Kloster Sornzig
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:

Quelle

Archiv:
Sächsisches Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden
Locat:
Loc. 40093, Nr. 50
Amtserbbuch:
Sornzig
Seiten:
66-76