94 besessene Mann, die sind alle dem Amt Schlettau lehen- und zinsbar.
Weiteres:
Die Gemeinde, Stadt und Bürger, haben folgende Freiheiten: Sie dürfen Mälzen, Brauen, Schenken, Backen, Schlachten, haben 1 Salz- und Kornmarkt und 1 freien offenen Jahrmarkt.
Hufen:
10 Lehen; jedes Lehen wird für 1 Hufe gerechnet; dieses Städtlein ist ganz im Gebirge und im Gehölze gelegen, hat deshalb geringe Feldungen, weshalb ihre Räume und Erben nur für die 10 Lehen geachtet werden
In diesem Dorf ist ein walzend Gericht. Es steht dem Amt willkürlich zu, einen Bürgermeister zu ordnen oder zu entsetzen.
Dingstuhl:
Schlettau
Zum Dingstuhl:
Sie haben einen eigenen Dingstuhl. Wenn möglich oder nötig, hält das Amt jährlich 3 Gerichte. Richter und Schöffen sowie den 4 Viertelsmeistern wird von der Gemeinde Essen und Trinken gegeben.
Weiteres:
Aus alter Gewohnheit sind die Untergerichte, also Messerzüge, Fehlwürfe, Maulschellen oder Raufereien, aus denen keine Blutrünste folgen, in- und außerhalb des Städtleins bisher aber nicht zu erlegen gewesen.
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Amtswagen Schlettau
Leistung:
Dieses Stadt muß mit allen Mann auf Erfordern zu Fuß dienen. Wer aber einen tauglichen Mann an seiner Stelle schicken kann, ist davon befreit. Darüber müssen sie ihren Anteil zu 1 Wagen mit 4 Wagenpferden und 2 Fuhrknechten erlegen.
Bemerkung:
Diesen Heerwagen stellen sie neben Waltersdorf, Cranzahl, Sehma, Cunersdorf und Königswalde.
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Amt Schlettau
18 ß 11 gr 8 d
Erbzins
Walpurgis
Amt Schlettau
18 ß 11 gr 8 d
Erbzins
Michaelis
Amt Schlettau
1 ß 33 gr
Erbzins
Martini
Bemerkungen: dazu geben 5 Mann, darunter das Vorwerk am Stockholz und ein Waffenschmiedehammer
Amt Schlettau
2 Scheffel Salz
Zins
Michaelis
Bemerkungen: vom Salzkauf
Amt Schlettau
5 Scheffel Korn
Erbzins
Michaelis
Bemerkungen: von 2 Mühlen, die der Gemeinde gehören
Amt Schlettau
5 Scheffel Korn
Erbzins
Letare
Bemerkungen: von 2 Mühlen, die der Gemeinde gehören
Amt Schlettau
4 Stein Unschlitt
Zins
Bemerkungen: geben Müller und Bäcker, jeder Mitfasten 1 Stein, dafür muß das Amt die Brot- und Fleischbänke baulich erhalten
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Sie geben von ihren Gütern keine Lehenware, sondern jeder, der ein Lehen empfängt, gibt dem Amt 1 Groschen.
Schreibgeld:
Weiteres:
Kirche
Pfarrort:
Schlettau
Pfarrherr:
Amt Schlettau
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was sie aber dem Pfarrer über die gewöhnlichen Opfer geben müssen, verzeichnet die Visitationsordnung und Registratur beim Superintendenten zu Zwickau.