Naundorf (Wstg.) bei Schönerstadt-Hartha-Memmendorf
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Allgemein
Amt:
Schellenberg Naundorf (Wstg.) (Neuendorf) bei Schönerstadt-Hartha-Memmendorf
Einwohner:
Diese Wüstung liegt zwischen Börnichen, Hartha und Memmendorf, sie ist unbesetzt und wird von 6 Mann von Memmendorf, 2 von Hartha, 3 von Schönerstadt und 4 Mann von Börnichen gebraucht. Sie ist denen von Schönberg zu Oberschöna lehen- und zinsbar.
Weiteres:
Hufen:
14 Hufen sind in dieser Wüstung und werden von den bezeichneten auswärtigen Leuten gebraucht
Sie müssen alle Fälle des Obergerichts zu Oederan einbringen. Sie müssen, wenn man einen Übeltäter richtet, wie andere Amtsuntertanen auch, die Unkosten mit tragen.
Erbgericht:
Inhaber:
von Schönberg zu Oberschöna
Richteramt:
Zum Richteramt:
Der Richter zu Schönerstadt hat das Richteramt in dieser Wüstung zu versorgen und muß dabei auch auf das Obergericht des Amtes achten.
Dingstuhl:
Naundorf
Zum Dingstuhl:
Die Erbherren lassen in dieser Wüstung 1 Mal in 10 Jahren über die Erbgerichtsfälle Gericht halten.
Weiteres:
Darein gehören aber keine offenen Schäden oder Blutrünste, die fließen.
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Flöha
Leistung:
Die Besitzer solcher wüsten Äcker sind dem Amt mit 1 Mann zu dienen schuldig und sollen den Heerfahrtswagen zu Flöha unterstützen helfen.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
von Schönberg zu Oberschöna
1 ß 9 gr
Erbzins
Bemerkungen: die von Memmendorf
von Schönberg zu Oberschöna
9,5 gr
Erbzins
Bemerkungen: die von Hartha
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Sie geben davon nach Gefallen der Erbherren Lehenware.