Sie müssen Fälle, die dem Obergericht anhängig sind, im Landgericht Oederan rügen und dort auch vor Gericht erscheinen. So ein Übeltäter gerichtet wird, muß jeder von seiner Feuerstätte 4 d, mehr oder weniger, geben, damit die Unkosten gedeckt werden.
Erbgericht:
Inhaber:
Hans und Wolf und Moritz von Schönberg zu OberschönaHans und Wolf und Moritz von Schönberg zu Oberschöna
Richteramt:
Erbrichter
Zum Richteramt:
In diesem Dorf ist ein Erbrichter, der das Amt versorgen und dabei auf die Obergerichte des Amtes achten muß.
Dingstuhl:
Hartha
Zum Dingstuhl:
Die Erbherren haben hier für die Erbgerichte einen Dingstuhl.
Weiteres:
Darein gehören aber keine offenen Schäden oder Blutrünste, die fließen.
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Kirchbach
Leistung:
Sie dienen dem Amt auf Erfordern mit 2 Fußknechten und erlegen ihren Anteil zum Heerfahrtswagen, wie beim Dorf Kirchbach verzeichnet zu 1 Wagen, 4 Pferden, 2 Fuhrknechten.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
von Schönberg zu Oberschöna
1 ß 20 gr
Erbzins
Walpurgis
von Schönberg zu Oberschöna
1 ß 31 gr
Erbzins
Michaelis
von Schönberg zu Oberschöna
49 Scheffel Hafer
Erbzins
Freiberger Maß
von Schönberg zu Oberschöna
24,5 alte Hennen
Erbzins
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Jeder Käufer gibt hier von seinen Gütern dem Erbherrn 1 Groschen Lehengeld; außer von den 2 Nauendorfer Hufen, von denen muß jeder anstatt der Lehenware von 1 Hufe einen Tag Mist fahren wenn die Lehen zu Fall kommen.
Schreibgeld:
Weiteres:
Der Richter hat 3 Hufen.
Kirche
Pfarrort:
Frauenstein
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was sie aber dem Pfarrer geben, findet sich in der Visitationsordnung und Registratur im Amt.