Amt Schellenberg auch im Vorwerk derer von Schönberg
Weiteres:
Sie müssen Fälle, die dem Obergericht anhängig sind, im Landgericht Oederan rügen und dort auch vor Gericht erscheinen. So ein Übeltäter gerichtet wird, muß jeder von seiner Feuerstätte 4 d, mehr oder weniger, geben, damit die Unkosten gedeckt werden.
Erbgericht:
Inhaber:
Hans und Wolf und Moritz von Schönberg
Richteramt:
Erbrichter
Zum Richteramt:
In diesem Dorf ist ein Erbrichter, der das Amt versorgen und dabei auf die Obergerichte des Amtes achten muß.
Dingstuhl:
Börnichen
Zum Dingstuhl:
Die Erbherren haben hier für die Erbgerichte einen Dingstuhl.
Weiteres:
Darein gehören aber keine offenen Schäden oder Blutrünste, die fließen.
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Kirchbach
Leistung:
Sie dienen dem Amt auf Erfordern mit 1 Fußknecht und erlegen neben denen, die beim Dorf Kirchbach verzeichnet sind, ihren Anteil zum Heerfahrtswagen mit Pferden und Knechten.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
von Schönberg zu Oberschöna
3 ß 33 gr 8 d
Gemeiner Kasten zu Oederan
7 Viertel 1 Metze Korn
Gemeiner Kasten zu Oederan
7 Viertel 1 Metze Hafer
Kapitel zu Meißen
9 gr 9 d
Bischofszehnt
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Sie geben ihren Erbherren keine sonderliche Lehenware, sondern wenn einer ein Lehen empfängt, gibt man dem Erbherrn 1 Groschen. Der Richter gibt auch nicht mehr von seinen Gütern als die anderen Einwohner.
Schreibgeld:
Weiteres:
Kirche
Pfarrort:
Oederan
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Das Einkommen der Pfarre über die gewöhnlichen Opfer findet sich in der Visitationsordnung und Registratur im Amt.