Sie müssen nach Oederan rügen und zum Landgericht erscheinen. Sie erlegen dort aber keine Dingpfennige. Wenn ein Übeltäter gerichtet wird, müssen sie sich gleich den anderen Amtsuntertanen an den Gerichtskosten beteiligen.
Erbgericht:
Inhaber:
Wolf von Schönberg zu Neusorge
Richteramt:
Erbrichter
Zum Richteramt:
In diesem Dorf ist ein Erbrichter, der das Amt versorgen und dabei auf die Obergerichte des Amtes achten muß.
Dingstuhl:
Schönerstadt
Zum Dingstuhl:
Der Erbherr hat einen eigenen Dingstuhl im Ort für seine Erbgerichte.
Weiteres:
Darein gehören aber keine offenen Schäden oder Blutrünste, die fließen.
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Kirchbach
Leistung:
Sie dienen dem Amt auf Erfordern mit 2 Fußknechten und erlegen ihren Anteil zum Heerfahrtswagen, wie beim Dorf Kirchbach verzeichnet ist.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Wolf von Schönberg zu Neusorge
2 ß 28 gr
Erbzins
Kapitel zu Meißen
8 gr
Bischofszehnt
Hans von Schönberg zu Oberschöna
16,5 gr
Erbzins
Bemerkungen: von der Wüstung Naundorf
Gotteskasten zu Oederan
3,5 Scheffel 1 Viertel Korn
Oederaner Maß
Gotteskasten zu Oederan
3,5 Scheffel 1 Viertel Hafer
Oederaner Maß
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Sie müssen dem Erbherrn, so oft die Güter zu Fall kommen, 1 Groschen Lehnware geben.
Schreibgeld:
Weiteres:
Kirche
Pfarrort:
Oederan
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Das Einkommen des Pfarrers über die gewöhnlichen Opfer findet sich in der Visitationsordnung und Registratur im Amt.