25 besessenen Mann, darunter 7 Mann, die kleine Häuslein auf die Gemeinde gebaut haben, die sind alle dem Amt Schellenberg lehen- und zinsbar.
Weiteres:
Hufen:
29,5 Hufen; darin sind des Richters 2 Hufen von seinem Lehengut mit begriffen, aber die 7 Mann mit ihren kleinen Häuslein haben keine Zugehörungen und sind nicht angeschlagen
In diesem Dorf ist ein Lehenrichter, der das Amt versorgen muß. Welche Freiheiten er hat, steht in seinem Lehenbrief, den er aber noch nicht gelöst hat.
Dingstuhl:
Thiemendorf
Zum Dingstuhl:
Sie haben einen eigenen Gerichtsstuhl. Die Einwohner müssen keine Dingpfennige zum Gericht erlegen, sondern der Richter muß den Gerichtsverwaltern ziemliche Mahlzeit mit Essen und Trinken geben.
Weiteres:
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Eppendorf
Leistung:
Sie dienen dem Amt auf Erfordern mit 2 Fußknechten und gehören darüber mit der Hilfe nach Anzahl ihrer Güter zum Wagen nach Eppendorf.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
Amt Schellenberg
1 ß 9,5 gr
Erbzins
Walpurgis
Amt Schellenberg
1 ß 33,5 gr
Erbzins
Michaelis
Amt Schellenberg
37,5 Scheffel Hafer
Erbzins
Michaelis
Oederaner Maß
Amt Schellenberg
19,5 Hühner
Erbzins
Michaelis
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Sie geben dem Amt keine Lehenware. Wenn einer ein Lehen empfängt, gibt er dem Richter des Dorfes 1 Groschen, ausgeschlossen der Richter selbst, der muß mit Lösung des Lehenbriefes für sein Lehengut nach Gewohnheit Lehenware geben.
Schreibgeld:
Weiteres:
Kirche
Pfarrort:
Oederan
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was sie dem Pfarrer über die gewöhnlichen Opfer geben, verzeichnet die Visitationsordnung und Registratur im Amt.