Der Mannlehenrichter geht vom Pfarrlehn zu Lehen und zinst ihm auch. Er trägt die Gebote, die ihm von Königstein zukommen, aus. Er hat die gleichen Freiheiten wie andere "Magdtlehnrichter" in der Königsteiner Pflege, den Ausschank auch im Gebrauch.
Dingstuhl:
Königstein
Zum Dingstuhl:
Sie gehören zum Dingstuhl nach Königstein.
Weiteres:
[Freiheiten des Richters vgl. fol. 1122a]
Heerwagen
Heerfahrtswagenort:
Königstein
Leistung:
Sie dienen zum Heerfahrtswagen nach Königstein und schicken 1 Mann neben denen zu Gohrisch, in der Not mehr.
Bemerkung:
Abgaben
Empfänger
Leistung
Art
Termin
Maß
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Bemerkungen: -
Abkürzungen: d = Pfennige (ad/nd = alte/neue Pfennige); fl = Gulden; gr = Groschen; h = Heller (ah/nh = alte/neue Heller); ß = Schock (60 Stück)
Lehenware
Lehenware:
Schreibgeld:
Weiteres:
Kirche
Pfarrort:
Königstein
Pfarrherr:
Verfassung:
Einkommen:
Weiteres:
Was sie dem Pfarrer und dem Schulmeister geben, zeigt deren Register an.